Im vergangenen Jahr wurden durch die Stadt Leverkusen die Einkommens- und Familienverhältnisse der Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen der Jahre 1974 bis 2000 überprüft.
Dementsprechend werden in den kommenden Tagen neue Leistungsbescheide verschickt. Rund 700 Mieter erhalten Post vom Bürgerbüro. Die Bescheide listen die künftige Höhe der Ausgleichzahlungen auf.
Mieter, die in öffentlich geförderten Wohnungen der oben genannten Entstehungsjahre leben, und die in den nächsten Tagen keinen Leistungsbescheid erhalten, können davon ausgehen, dass seit dem 1. Januar 2001 für sie keine Leistungspflicht mehr besteht. Eventuelle Guthaben bei der Stadtkasse werden diesen Mietern in Kürze erstattet. Ein Antrag auf Erstattung ist nicht notwendig.
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