"Beschleunigtes Verfahren" nach Ladendiebstahl


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 06.02.2001 // Quelle: Polizei

Nachdem am Montagnachmittag ein 40-jähriger Wohnungsloser in einem Baumarkt einen Elektroartikel im Wert von 115 DM gestohlen hatte und dabei auffiel, wird der Mann heute im Rahmen des sogenannten beschleunigten Verfahrens dem Haftrichter vorgeführt. In den vergangegen drei Jahren war der Beschuldigte bereits viermal wegen Diebstahls rechtskräftig verurteilt worden. In den meisten Fällen, so auch am Montag, hatte er die Taten unter Alkoholeinwirkung begangen.
Das beschleunigte Verfahren kann in bestimmten Fällen angewendet werden.
Sollte der Richter gegen den dringend Verdächtigen einen Haftbefehl aussprechen, so muss binnen einer Woche nach seiner Festnahme die Hauptverhandlung beginnen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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