Bürgerbegehren unzulässig, Grund erfunden

Mehr Demokratie kritisiert Ratsentscheidung in Leverkusen

Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 12.04.2011 // Quelle: Mehr Demokratie

Der Rat der Stadt Leverkusen hat ein Bürgerbegehren mit einem erfundenen Unzulässigkeitsgrund ausgebremst. Das wirft die Initiative „Mehr Demokratie“ den Bürgervertretern der Stadt vor. Grundlage der Entscheidung war ein Rechtsgutachten, in dem der Kostendeckungsvorschlag des Begehrens für den Erhalt des Bürgerbüros Opladen angegriffen wurde.

Der Kostendeckungsvorschlag weise auf die Möglichkeit hin, durch eine Reduzierung der Beigeordnetenstellen Mittel einzusparen und diese für den Weiterbetrieb des Büros einzusetzen. Dazu sei aber eine vorangehende Änderung der Hauptsatzung erforderlich, die im Rahmen des Bürgerbegehrens aber nicht beantragt worden sei, heißt es in der Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs. Dieser Zusammenhang sei auf den Unterschriftenlisten nicht erläutert und damit den Unterzeichnern des Bürgerbegehrens nicht dargestellt worden. Der Kostendeckungsvorschlag sei damit nicht durchführbar. „Mit dieser Begründung hätte man in der Vergangenheit beinahe jedes Bürgerbegehren für unzulässig erklären können“, kritisierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Es bestehe keine Notwendigkeit, die Umsetzung des Kostendeckungsvorschlag in der Fragestellung des Bürgerbegehrens einzufordern. „Dies wäre auch absurd, weil der Kostendeckungsvorschlag für die Stadt unverbindlich ist“, erläuterte Slonka. Durch die Aufnahme in die Fragestellung müsste er bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens hingegen zwingend umgesetzt werden.

„ Das Beispiel Leverkusen beweist erneut, wie beliebig der Kostendeckungsvorschlag interpretiert werden kann. Diese Anforderung gehört deshalb aus der Gemeindeordung gestrichen“, forderte Slonka. Laut Mehr Demokratie ist der Kostendeckungsvorschlag in Nordrhein-Westfalen der häufigste Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren. SPD und Grüne im Landtag planen deshalb eine Entschärfung dadurch, dass die Kostenfrage in Zukunft kein Zulässigkeitskriterium für Bürgerbegehren mehr sein soll.

Neben der Kostendeckung war auch die Frage umstritten, ob das Thema des Bürgerbegehrens überhaupt zulässig ist. Laut Rechtsgutachten handelt es sich bei der Schließung des Bürgerbüros um eine rein innere Angelegenheit der Stadtverwaltung. Bürgerbegehren hierzu lässt die Gemeindeordnung nicht zu. „Hierzu gibt es bisher nur eine juristische Auslegung der Gemeindeordnung, aber keine Rechtsprechung“, so der Mehr Demokratie-Geschäftsführer. Eine gerichtliche Klärung der Frage sei deshalb wünschenswert.

Der Leverkusener Rat hatte im Dezember beschlossen, das Bürgerbüro Opladen aus Kostengründen zu schließen. Die Wählergemeinschaft „Opladen Plus“ wollte mit ihrem Bürgerbegehren die Wiedereröffnung des Büros erreichen.

Mehr Informationen:
Bürgerbegehren für Erhalt des Bürgerbüros Opladen
http://www.nrw.mehr-demokratie.de/leverkusen.html


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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