Land fördert investive Maßnahmen im Wohnungsbestand


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 01.04.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

Auch in diesem Jahr fördert das Land NRW Investitionen im Wohnungsbestand. Insbesondere werden Maßnahmen zur
-Reduzierung von Barrieren in bestehenden Mietwohnungen und Eigenheimen sowie Eigentumswohnungen
-Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkte CO 2-Einsparung im Wohnungsbestand
mit Darlehen gefördert.

Hierzu stehen der Stadt Leverkusen im Förderjahr 2011 Landesmittel in Höhe von rund 729.000 € zur Verfügung.


Detailinformationen:
Barrierefreiheit:
Bei der Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z.B. durch den Einbau bodengleicher Duschplätze, erhöhte Toilettensitze, Verbreiterung von Türen, u.ä.) sind bestimmte Mindestanforderungen bezüglich der technischen Durchführung und Raumverhältnisse zu beachten.

Die Darlehen betragen hierzu bis zu 15.000 € je Wohnung, höchstens jedoch 50 % der anerkannten Bau - und Baunebenkosten.

Für den erstmaligen Einbau eines Aufzuges ist ein Zusatzdarlehen von 2.100 € pro erschlossene Wohnung, höchstens jedoch 50 % der anerkannten Bau - und Baunebenkosten,möglich.

Die Darlehensbedingungen sind 2,0 % Tilgung, 0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag sowie 0,5 % Zinsen für die Dauer von wahlweise 10 oder 15 Jahren, danach 6 % Zinsen. Ferner ist ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 0,4 % der Darlehenssumme bei Förderung zu entrichten.

Die Bagatellgrenze liegt bei 1500 €. Darunter werden keinerlei Darlehen bewilligt.

Bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Darlehen für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkter CO 2 - Einsparung beträgt das Darlehen 80 % der Bau - und Baunebenkosten. (Hierbei ist die Einhaltung einer Einkommensgrenze bei Förderung von Wohnungseigentum zu beachten.)


Verbesserung der Energieeffizienz:
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2 - Reduktion im Wohnungsbestand umfassen die Wärmedämmungen der Fassade, der Kellerdecke, des Daches, den Einbau wärmegedämmter Türen und Fenster sowie den Einbau einer Heizung und Warmwasserversorgung. Ferner werden der Einbau von solarthermischen Anlagen und mechanische Lüftungsanlagen gefördert.

Eine Förderung kommt nur dann in Betracht, wenn mindestens 3 Maßnahmen gebündelt ausgeführt werden.

Nicht förderfähig sind Nachtstromspeicherheizungen sowie andere mit Direktstrom betriebene Heizungssysteme und hydraulisch gesteuerte Durchlauferhitzer.

Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in Miet- und Genossenschaftswohnungen und im selbst genutztem Wohnungseigentum, sofern die Eigentümer oder die Angehörigen die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus einhalten.

Dabei ist eine Fördervoraussetzung, dass für den Wohnraum vor dem 31. Dezember 1994 ein Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde.

Das Darlehen beträgt hier höchstens 40.000 € pro Wohnung, jedoch höchstens 80 % der anerkannten förderfähigen Bau - und Baunebenkosten. Die Konditionen wurden hier gegenüber dem Vorgängerprogramm deutlich verbessert (bisher nur höchstens bis zu 30.000 € Darlehen und 60 % der anerkannten förderungsfähigen Bau - und Baunebenkosten in 2010).

Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen ausdrücklich durch ein Unternehmen des Bauhandwerks durchzuführen sind.

Darlehensbeträge unter 2500 € werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).

Das Darlehen wird für die Dauer von wahlweise 10 oder 15 Jahren mit 0,5%, danach mit 6 % verzinst. Die Tilgung beträgt 2 %, zusätzlich wird ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % erhoben, sowie ein einmaliger 0,4 % Verwaltungskostenbeitrag vom bewilligten Darlehen im Falle einer Förderzusage.


Allgemeine Regeln für beide Fördermöglichkeiten:
Vor der Erteilung der Förderzusage darf mit den Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Das Einholen von Kostenvoranschlägen ist dabei unschädlich.

Es handelt sich nicht um Zuschüsse, die Darlehen sind stets zurückzuzahlen.

Weitere Informationen und detaillierte Auskünfte erteilen:

Stadt Leverkusen, Fachbereich 61 - Stadtplanung und Bauaufsicht -
Wohnungsbauförderung, Hauptstraße 101,

Zur technischen Information steht zur Verfügung:
Herr Odendahl (Telefon 0214/406 - 6415)

Informationen zum Verwaltungsverfahren erteilt:
Herr Krebs (Telefon 0214/406 - 6411)


Außerdem können sich Interessierte unter den WEB - Adressen
www.mwebwv.nrw.de
www.barrierefrei.nrw.de
www.nrw.bank.de
umfassend informieren.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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