Nach der Berichterstattung zur Laubsackaktion der Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) kam es dort zu zahlreichen telefonischen Rückfragen. Ergänzend zur bereits erfolgten Berichterstattung zum Thema "Laub auf Gehwegen" weisen die TBL darauf hin, dass laut Straßenreinigungssatzung die Anlieger auf dem Gehweg entlang des Grundstückes grundsätzlich reinigungspflichtig sind. Dazu gehört auch die Entsorgung des Laubs, wofür sich insbesondere auch die Grünschnittcontainer der Avea anbieten. Nicht zulässig ist es, das Laub einfach vom Gehweg auf die Straße zu fegen.
Die Laubsackaktion ist eine freiwillige Leistung und zusätzliches Angebot der TBL, dass nur dort zum, Zuge kommt, wo große städtische Laubbäume auf dem Gehweg unmittelbar vor dem Grundstück stehen. Insofern ist der Nutzerkreis für dieses Angebot eingeschränkt.
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