BestandsInvest 2010 NRW: - Mittelzuteilung für das Jahr 2010


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 15.07.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

Auch im Jahr 2010 fördert das Land Nordrhein-Westfalen investive Maßnahmen im Wohnungsbestand.

Insbesondere werden Maßnahmen zur

  • Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohnungen und Eigenheimen,
  • Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkter CO2-Einsparung in bestehenden Sozialwohnungen und gefördertem Wohneigentum

    mit Darlehen gefördert.

    Hierzu stehen der Stadt Leverkusen im Förderjahr 2010 Landesmittel in Höhe von ca. 479 000 Euro zur Verfügung.

    Für Baumaßnahmen die Barrierefreiheit herstellen und für Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gelten unterschiedliche Förderhöchstgrenzen und Voraussetzungen. Für beide Fördermöglichkeiten gilt: Darlehensbeträge unter 1 500 Euro für Maßnahmen für Barrierefreiheit und unter 2.500 Euro für Maßnahmen für Energieeffizienz werden nicht bewilligt (Bagatellgrenzen).

    Jedes Darlehen wird für die Dauer von 10 Jahren mit 0,5 Prozent, danach mit 6 Prozent verzinst. Die Tilgung beträgt zwei Prozent. Zusätzlich wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent erhoben.

    Vor der Darlehenszusage darf mit den Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Das Einholen von Kostenvoranschlägen ist unschädlich.

    Es handelt sich nicht um Zuschüsse, die Darlehen sind stets zurückzuzahlen.

    Förderformulare sind herunterzuladen unter www.mbv.nrw.de. Es empfiehlt sich aber zunächst eine Beratung durch die Wohnungsbauförderung. Herr Odendahl (Tel. 02 14/4 06-64 15).

    Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit sind z. B. bodengleiche Duschplätze, erhöhte Toilettensitze, Verbreiterung von Türen, etc.

    Die Darlehen betragen bis zu 15.000 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 50 Prozent der anerkannten Bau- und Baunebenkosten. Bei Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Förderzusage noch mindestens fünf Jahre einer öffentlich-rechtlichen Bindung unterliegen, beträgt das Darlehen höchstens 60 Prozent.

    Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Reduktion im preisgebundenen Wohnungsbestand (d. h. Sozialwohnungen) umfassen Wärmedämmungen der Fassade, der Kellerdecke, des Daches, den Einbau wärmegedämmter Türen und Fenster sowie den Einbau einer Heizung und Warmwasserversorgung. Ferner wird der Einbau von solartechnischen Anlagen und mechanischen Lüftungsanlagen gefördert.

    Eine Förderung kommt allerdings nur in Betracht, wenn mindestens drei Maßnahmen gebündelt ausgeführt werden.

    Von der Förderung ausgenommen sind Nachtstromspeicher, Heizungen und/oder Warmwasserbereitungsanlagen durch Stromdurchlauferhitzer.

    Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie im selbstgenutzten Wohneigentum, sofern dessen Bau und Erwerb mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist.

    Dabei ist Fördervoraussetzung, dass der Wohnraum vor dem 1.01.1995 fertig erstellt worden ist und dass Sozialwohnungen noch mindestens fünf Jahre der öffentlich-rechtlichen Bindung unterliegen. Bei selbstgenutztem Wohneigentum muss das Förderdarlehen noch mindestens fünf Jahre planmäßig laufen.

    Das Darlehen beträgt hier höchstens 30.000 Euro pro Wohnung, jedoch höchstens 60 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.

    Weitere Informationen und detaillierte Auskünfte erteilen:

    Stadt Leverkusen, Fachbereich 61 – Stadtplanung und Bauaufsicht – Wohnungsbauförderung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen.

    Zur technischen Information steht Ihnen zur Verfügung:

    Herr Odendahl (Tel. 02 14/4 06-64 15).

    Informationen zum Verwaltungsverfahren erteilt:

    Herr Krebs (Tel. 02 14/4 06-64 11).

    Außerdem können sich Interessierte unter den Web-Adressen

    www.mbv.nrw.de und
    www.barrierefrei.de

    umfassend informieren.
    Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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