Im Herbst kommen sie wieder zum Einsatz: Die Laubbläser und Laubsauger. Das Saugen, Blasen und Häckseln stört nicht nur die Nachbarn, sondern geht auch auf Kosten der Umwelt.
Die motorbetriebenen Geräte, insbesondere solche mit einem Zweitaktmotor, können erhebliche Abgasmengen verursachen. Außerdem wirbeln sie viel Staub mit Keimen und sonstigen Verunreinigungen auf, was dem Anwender das Tragen einer Mundschutzmaske abverlangt. Weiterhin verbrauchen die Laubbläser und -sauger Energie und werden unzähligen Kleinlebewesen wie Faltern, Raupen, Marienkäfern, Regenwürmern oder auch Fröschen zum Verhängnis.
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes sieht daher für Laubbläser und Laubsauger in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten Betriebszeitbeschränkungen vor: Danach dürfen diese Geräte nur werktags (einschließlich Samstag) in den Zeiten von 9.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.
Am besten aber verzichte man gänzlich auf den Kauf und Einsatz solcher Geräte, erklären das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltbundesamt.
Gründe, weiterhin Herbstlaub mittels Rechen oder Harke zu entfernen, gibt es also genug. Nicht zu vergessen: Die Fitness und eine gute Nachbarschaft bleiben auf diese Weise auch erhalten! Und noch Eins: überall wo es möglich ist, unter Gehölzen zum Beispiel, kann das Laub einfach liegen bleiben.
Ansprechpartner bei der Stadt Leverkusen ist Heike Lützenkirchen (Tel. 0214 -406 3251).
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