Damit das kurzfristig zum 01. Januar diesen Jahres in Kraft getretene Familienleistungsgesetz möglichst zeitnah von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachbereich Kinder und Jugend umgesetzt werden kann, muss das Sachgebiet Beistandschaften im Fachbereich Kinder und Jugend in der Zeit vom 19. bis einschließlich 27. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen werden.
Für telefonische Auskünfte in äußerst dringenden Notfällen steht eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner unter der Telefonnummer 02 14/4 06-51 34 zur Verfügung, alle anderen Rufnummern werden auf diesen Anschluss umgestellt. Wer in dieser Zeit Unterlagen einreichen möchte kann diese, wie sonst außerhalb der Öffnungszeiten, im Hausbriefkasten einwerfen.
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