Mit seinem Mofa befuhr ein 45-jähriger Leverkusener am Wochenende das Landschaftsschutzgebiet am Oulusee in Steinbüchel. Der Park ist durch Verkehrszeichen nur für Fußgänger und Radfahrer freigegeben. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass sein Versicherungskennzeichen seit 1.3.2006 ungültig ist, das Kennzeichen wurde sichergestellt.
Neben einer Strafanzeige wegen des fehlenden Versicherungsschutzes erwartet ihn ein saftiges Bußgeld: Der Bußgeldkatalog "Umwelt" des Landes NRW sieht für das unzulässige Befahren von Landschaftschutzgebieten durch motorisierte Fahrzeuge Bußgelder von 50 - 200 Euro vor.
Die meisten größeren Grünflächen im Stadtgebiet Leverkusen sind durch Stadtsatzung als Landschaftschutzgebiete ausgewiesen, die als Rückzugsgebiete für Planzen und Tiere sowie als Erholungsgebiete für Menschen dienen sollen, entsprechende Schilder sind aufgestellt.
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