Weil er mit seinem Pkw in Rheindorf Schlangenlinien fuhr und dabei von mehreren Zeugen beobachtet worden war, erhielt ein 50-jähriger Leverkusener am 23.6.2006 gegen Mitternacht in seiner Wohnung Besuch von der Polizei.
Er war gar nicht amüsiert über diesen späten Besuch und versuchte, sich seiner Festnahme und der Blutprobe durch Flucht zu entziehen.
Bei seiner Gegenwehr verletzte er einen Polizeibeamten am Arm. Er wurde in Handfesseln zur Polizeiwache transportiert, wo er einen Atemalkoholtest verweigerte. Durch einen Arzt wurde dem deutlich unter Alkoholeinwirkung stehenden Mann zunächst eine und wenig später eine zweite Blutprobe entnommen, da er behauptete, sofort nach seiner Heimkehr mehrere Gläser Wein getrunken zu haben.
In solchen Fällen dient die zweite Blutprobe zur Feststellung eines Anstiegs oder Rückgangs des Promillewertes zur ersten Blutprobe, um so den behaupteten Nachtrunk feststellen oder ausschließen zu können.
Sein Pech: Die Zeugen hatten den auffälligen Fahrer bis vor seine Haustür verfolgt und noch während der Fahrt die Polizei verständigt, die wenig später eintraf.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren nicht nur wegen Trunkenheit am Lenker, sondern auch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.
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