Im September 2003 wurde ein verheirateter, damals 33-jähriger Mann aus Angola auf frischer Tat durch die Leverkusener Polizei gefasst, als er unter Vorlage von gefälschten Ausweisen einen Kreditvertrag abschließen wollte. Damals konnten ihm vier betrügerische Kontoeröffnungen und mehrer Fälschungsdelikte nachgewiesen werden. (wir berichteten) Wenige Monate zuvor war er vom Landgericht Köln wegen Betruges bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt worden.
Aufgrund der erneuten Tatvorwürfe erließ das Amtsgericht Leverkusen einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann. Danach saß er sechs Monate in Untersuchungshaft und wurde noch vor der Hauptverhandlung entlassen. In dieser Verhandlung wurde der nunmehr 34-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Dieses Urteil diente ihm offensichtlich wiederum nicht als Warnung. Noch bevor er die Freiheitsstrafe antrat wurde er im Mai 2004 in einer Stadt am Niederrhein erneut als Betrüger auf frischer Tat gefasst. Hier konnten ihm nun mehrere Fälle des betrügerischen Erlangens von Pkw nachgewiesen werden. Jetzt sitzt er wieder in Haft und wartet auf seine erneute Verurteilung.
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