Verkehrsunfälle


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 25.01.2004 // Quelle: Polizei

Verkehrsunfall mit Sachschaden und Verkehrsstraftat am Sonntag, 25.01.04, 05:24 Uhr, Lützenkirchen, Altenberger Straße, Höhe Hausnummer 130

Zur Unfallzeit befuhr ein 16jähriger Leverkusener mit dem unbefugt benutzten PKW seiner Mutter die Altenberger Straße in Richtung Berliner Straße. Natürlich ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, verlor er aus unbekannter Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug überschlug sich und prallte in den Zaun eines angrenzenden Grundstücks. Der jugendliche Fahrer blieb auf wundersame Weise unverletzt.

Unfall unter Alkohol

Am Samstag, 24.01.2004 um 9:20 Uhr wurde in der Zufahrtstraße zur Firma Bender ein im Frontbereich offensichtlich verunfallter Mercedes-Benz SL aufgefunden. Augenscheinlich wurde der Wagen nicht dem Verlauf folgend nach links, sondern geradeaus auf die Betonbegrenzung zur Fixheider Straße hin geführt. Ein Verursacher befand sich nicht vor Ort.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte der Verursacher zeitnah festgestellt werden, der den PKW offensichtlich unter Alkoholeinfluß führte. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet, wobei ebenfalls das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluß Berücksichtigung finden wird.
Der Gesamtschaden inkl. des Fremdschadens beläuft sich auf ca. 17.000 Euro.

Fahrerflucht

Es konnte am Samstag, 24.01.um 13:37 Uhr durch zwei Zeugen beobachtet werden, wie ein schwarzer Geländewagen japanischer Bauart die Pommernstraße in Richtung Opladen geführt wurde, hierbei der Fahrer jedoch auf der Fahrbahn nach rechts abwich. Der Fahrer geriet mit seinem PKW derart weit ab, daß die rechte Seite seines Wagens mit einem am Fahrbahnrand abgestellten PKW kollidierte, dessen linken Außenspiegel erheblich geschädigte und insgesamt Sachschaden in Höhe von ca. 300 € verursachte.
Zeugen konnten das Kennzeichen des unfallverursachenden PKW angeben und den Fahrzeugführer beschreiben, was bedingte, daß durch die Folgeermittlungen dieser einwandfrei festgestellt werden konnte.
Diesen erwartet nunmehr ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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