Vor dem Verwaltungsgericht Köln wurden am Dienstag, 15. Juli, die Klagen hinsichtlich der Abfallentsorgungs- und Entwässerungsgebühren 2001 verhandelt. Die Kläger waren der Ansicht, die Gebührenkalkulationen seien in einigen Punkten fehlerhaft. Dieser Auffassung folgte das Gericht jedoch nicht, vielmehr bestätigte es die Rechtmäßigkeit der Gebührenkalkulationen und Gebührensätze.
Insbesondere stellten die Richter fest, dass im Bereich der Entwässerungsgebühren die Gebührenpflichtigen durch die Gründung der Technischen Betriebe Leverkusen nicht zusätzlich belastet wurden. Die Methode zur Kalkulation der Gebühren hat sich dadurch nicht geändert.
Auch die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren erfolgte fehlerfrei, im übrigen sei allein schon durch den Vortrag des ungewollten Gebührenüberschusses aus den Jahren vor 1999 in Höhe von 2.178.000 DM ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot auszuschließen.
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage zogen 15 Kläger ihre Klage zurück. In 4 Fällen erfolgte ein Urteil zugunsten der Stadt.