Beim Einfahren in den fließenden Verkehr beobachtete ein 33-jähriger PKW-Führer nicht den Vorrang eines auf der Augustastraße fahrenden PKW. Trotz Brems- und Ausweichmanöver konnte der Fahrer dieses Fahrzeuges einen Zusammenstoß nicht vermeiden. An beiden PKW entstand Sachschaden. Da der einfahrende PKW-Führer offensichtlich alkoholische Getränke genossen hatte, mußte ihm eine Blutprobe entnommen werden. Sein Führerschein wurde sichergestellt.
Beim Ausparken auf dem Parkplatz am Königsberger Platz stieß ein noch unbekannter Fahrzeugführer gegen einen anderen dort abgestellten PKW. Obwohl leichter Sachschaden entstand, entfernte sich der Verursacher des Unfalls von der Unfallstelle, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern.
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