Im gesamten Gebiet der Stadt Leverkusen werden an Waldrändern zurzeit ausgewählt Bäume gefällt. Die Stadt kommt damit ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nach.
Sie ist, wie jeder andere Grundstückeigentümer auch, verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Besitz keine Gefahr für andere ausgeht. An Waldrändern sind ein bis zwei Kontrollen im Jahr erforderlich, um die Bäume zu erkennen, die ganz oder teilweise in ihrer Stabilität beeinträchtigt sind. Diese müssen aus Gründen der Gefahrenabwehr gefällt oder beschnitten werden.
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