Die Stadt Leverkusen weist daraufhin, dass ehemalige deutsche Zwangsarbeiter noch bis zum Jahresende einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro beantragen können.
Antragsberechtigt sind alle Zivilpersonen, die aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt von einer ausländischen Macht zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2017 an das Bundesverwaltungsamt - Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm gestellt werden.
Weitere Informationen und das Formular als Download sind zu finden unter: www.bva.bund.de
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