In der Zeit vom 15.05. bis 31.12.2014 findet in der Gemarkung Bergisch Neukirchen ein Feldvergleich zum Aufbau der Amtlichen Basiskarte statt. Beauftragt mit den Feldvergleichsarbeiten sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Zur Durchführung des Feldvergleichs ist das Betreten von Grundstücken erforderlich. Die Berechtigung hierzu ergibt sich aus § 6 Vermessungs- und Katastergesetz NRW. Die Mitarbeiter der Vermessungsbüros können sich entsprechend ausweisen.
Es wird gebeten, den Mitarbeitern der Vermessungsbüros das Betreten von Grundstücken zu ermöglichen. Bei Rückfragen oder Bedenken steht der Fachbereich Kataster- und Vermessung der Stadt Leverkusen unter Tel. 0214 / 406-6242 für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.