Studienbeihilfen aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 06.07.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

Auch in diesem Jahr werden aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung einmalige Studienbeihilfen für Studierende der Hochschulen und Fachhochschulen vergeben.

Gefördert werden ausschließlich Studentinnen und Studenten aus Leverkusen. Nachgewiesen werden muss ein mindestens zweijähriger Wohnsitz in Leverkusen. In Ausnahmefällen, in denen die Studentin oder der Student den Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen muss, kann die Studienbeihilfe gezahlt werden, wenn die Studentin oder der Student den Hauptwohnsitz bis zum Studienbeginn mind. 2 Jahre in Leverkusen geführt hat. Für die Notwendigkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Studienort ist ein Nachweis zu erbringen.

Für eine Förderung kommen nur solche Studierende in Betracht, die gute bis sehr gute Leistungen nachweisen. Studienanfänger können nicht berücksichtigt werden.

Die Zahlung der Beihilfe unterliegt Einkommensgrenzen, die aufgrund der persönlichen Voraussetzungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ermittelt werden.

Die Anträge sind bis spätestens 30. August mit den erforderlichen Unterlagen und entsprechenden Leistungsnachweisen aus dem ablaufenden Semester im Fachbereich Schulen (siehe oben) entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder schriftlich mit einer Meldebescheinigung einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Beihilfen werden auf Antrag gewährt. Das erforderliche Antragsformular kann ab sofort bei der

Stadt Leverkusen
Fachbereich Schulen
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
Zimmer 402
Udo Stolz
Telefon (02 14) 4 06-40 84

angefordert werden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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