Studienbeihilfen aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 07.06.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

Aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung werden auch in diesem Jahr Studienbeihilfen vergeben. Das erforderliche Antragsformular kann ab sofort bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Schulen, Miselohestraße 4, Zimmer 402, Herr Stolz, Tel. (0214) 406-4084
angefordert werden. Im Internet steht das Formular unter www.schulnetz.leverkusen.de
- Institutionen
- Fachbereich Schulen
- Service
zur Verfügung.
Gemäß Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen kommen für eine Förderung nur solche Studierende in Betracht, die gute bis sehr gute Leistungen nachweisen und seit mindestens 2 Jahren mit erstem Wohnsitz in Leverkusen gemeldet sind. In Ausnahmefällen, in denen die Studentin/der Student den Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen muss, kann die Studienbeihilfe gezahlt werden, wenn die Studentin/der Student bis zum Studienbeginn mind. 2 Jahre in Leverkusen den Hauptwohnsitz geführt hat. Für die Notwendigkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Studienort ist ein Nachweis zu erbringen.

Studienanfänger können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge sind bis spätestens 16. August mit den erforderlichen Unterlagen und entsprechenden Leistungsnachweisen aus dem ablaufenden Semester im Fachbereich Schulen entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder schriftlich mit einer Meldebescheinigung einzureichen.
Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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