Leverkusen
Aktuelle Broschüre zu 630-DM-Jobs
Seit dem 1. April 1999 sind gesetzliche Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung in Kraft getreten. Das Frauenbüro der Stadt Leverkusen bietet deshalb ab sofort wieder eine aktuelle Broschüre zum Thema heraus. Verfasserinnen sind die Juristinnen Ria Sonntag und Birgit Zich aus Flensburg. Sie haben den rechtlichen Stand bis einschließlich 1. März 2000 in das Informationsheft aufgenommen.
Erstmals können insbesondere auch Frauen durch einen 630-DM-Job einen Rentenversicherungsanspruch erwerben. Diese und andere Neuerungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht erforderten weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf. Die daraus folgenden Änderungen sind in der Broschüre dargestellt: - herabgesetzter Rentenversicherungsbeitrag
- erhöhter Steuergrundfreibetrag
- Möglichkeit für Niedrigverdienerinnen, bei Mehrfachbeschäftigungen einen Steuerfreibetrag auf der Steuerkarte mit der Steuerklasse VI eintragen zu lassen
- steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.600DM/Jahr für Übungsleiter- und Lehrtätigkeiten und die Ausweitung des begünstigten Personenkreises.
Die Broschüre liegt ab sofort an den städtischen Infos und Beratungsstellen aus, oder sie kann angefordert werden: Frauenbüro Stadt Leverkusen, Telefon: 02 14/4 06-83 01, werktags 8.30 bis 12.00 Uhr.
Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 21.06.2000
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Letzte Änderungen: 21.06.2000