SPD will Geschäftsführer-Gehälter bei Städtischen Gesellschaften deckeln


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 27.02.2015 // Quelle: SPD-Fraktion

Die SPD-Fraktion hat folgenden Antrag zur Begrenzung der Vorstands-/Geschäftsführergehälter in städtischen Unternehmen, Betrieben und Beteiligungen gestellt:

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir möchten Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates und der zuständigen Gremien setzen zu lassen:

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern in Organen von städtischen Unternehmen, Betrieben und Beteiligungen Weisung, im Falle der personellen Neubesetzung eines Vorstands bzw. Geschäftsführers, eine neue Vergütungsstruktur einzuführen. Als Richtgröße gilt dabei das Jahresbruttoeinkommen der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, das nicht um mehr als 100% überschritten werden darf.

Begründung:
Im Angesicht der finanziellen Situation der Stadt Leverkusen ist es angezeigt, die Vergütung der Vorstände und Geschäftsführer städtischer Unternehmen und Beteiligungen kritisch zu hinterfragen. Die Vergütung soll selbstverständlich der Aufgabe und Verantwortung angemessen sein. Gleichwohl muss das Verhältnis zwischen Spitzengehältern und dem übrigen Gehaltsgefüge in einem fairen Rahmen liegen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Ippolito gez. Oliver Ruß
Fraktionsvorsitzender personalpolitischer Sprecher
"

Das doppelte Gehalt des Oberbürgermeisters sind 233.719,44€


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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