Frist zum RRX-Einwand endet am 17. Juli


Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 12.07.2012 // Quelle: Rüdiger Scholz

Der Rheindorfer Ratsherr Rüdiger Scholz erinnert daran, dass die Frist für Einwände im Zusammenhang mit der Planfeststellung zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) am 17. Juli 2012 endet.

Die Frist für den Einblick in die Planfeststellungsunterlagen ist schon am 3. Juli verstrichen. Für diejenigen, die selbst bisher keine Möglichkeit zur Einwendung hatten, steht unter der Internetseite www.schallschutz-rheindorf.de auch ein Mustereinwand zum Heruntergeladen zur Verfügung. Er ist als Word-Datei gespeichert und kann noch individuell verändert werden.

Von der sogenannten Baulücke ist der Abschnitt zwischen den S-Bahnhöfen Leverkusen-Rheindorf und Leverkusen-Küppersteg betroffen. Auch Bürrig liegt innerhalb dieser Lücke.

Rüdiger Scholz weist darauf hin, dass nach dem Ablauf der Frist keine Einwände gegen die Planfeststellung mehr möglich sind, auch wenn der RRX erst in einigen Jahren gebaut wird. Stuttgart 21 hat gezeigt, dass es notwendig ist, zur rechten Zeit seine Einwände kundzutun.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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