Vermehrt stellt die Leverkusener Polizei Personen fest, die im öffentlichen Straßenverkehr sogenannte Pocketbikes führen.
Pocket- oder Minibikes sind kleine Motorräder, die ihren großen Vorbildern nachgebaut wurden und bei einschlägigen Rennen je nach ihrer Größe in verschiedenen Klassen gefahren werden.
Die Minis sind nicht höher als einen halben Meter, erreichen aber bei einem Hubraum von ca. 40 ccm Höchstgeschwindigkeiten von 45 km/h bis zu über 70 km/h. Bikes mit ca. 50ccm Hubraum können sogar bis zu 110 km/h fahren.
Leider werden diese "Motorräder" von vielen als Spielzeug verstanden. Dieser Irrtum kann aber, sofern die kleinen Flitzer im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, neben den Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wegen ihrer Motorisierung sind diese Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge zulassungs-, versicherungs-, steuer- und fahrerlaubnispflichtig.
Fahrer benötigen je nach Leistung des Bikes einen Führerschein der Klasse M oder A und natürlich gehört zum Führen, eines wenn auch nur kleinen Motorrades, das Tragen eines Schutzhelms.
Die Polizei Leverkusen weist daher darauf hin, dass die Minimotorräder auf keinen Fall im öffentlich Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Die Beamten werden Verstöße unnachgiebig verfolgen und entsprechende Anzeigen gegen den Fahrer fertigen.
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