Leverkusen
Geflügelpest in Italien kann
einheimische Geflügelbestände gefährden
In mehreren Regionen Italiens ist die klassische Geflügelpest bei Hühnern aufgetreten.
Bisher hat es mehr als 350 Seuchenfälle gegeben. Dies führte dazu, dass über 12 Millionen Vögel aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung getötet werden mußten. Bislang sind in Deutschland keine Fälle aufgetreten. Dennoch gilt es, einige Vorsorgemaßnahmen zu beachten, um eine Übertragung der nach heutigen Erkenntnissen auf Menschen nicht übertragbaren Krankheit zu vermeiden.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine unter den Geflügelarten sehr ansteckende Viruskrankheit, die bei den heimischen Hühnern, Enten, Gänsen, Puten, Tauben und bei Wildvögeln auftreten kann. Die Krankheit wird meist durch Tierkontakt, kann aber auch indirekt durch Transportbehälter oder Verpackungsmaterial übertragen werden. Anhaltspunkte, dass die italienische Form der Geflügelpest auf den Menschen
übertragbar ist, gibt es bisher nicht.
Die Geflügelpest kann eine Bedrohung für die hiesigen Hühner-, Enten- und
Gänsebestände sowie die Tauben darstellen. Das Ministerium für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen hat daher mitgeteilt, dass zumindest bis Ende
April keine Geflügelschauen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen
durchgeführt werden dürfen, um eine Übertragung des Influenzavirus von
möglicherweise infizierten Tieren zu vermeiden. Bis auf weiteres sollen auch keine
Brieftaubenflüge stattfinden.
Bislang sind in Deutschland noch keine Seuchenfälle aufgetreten, die bei Auftreten
großen wirtschaftlichen Schaden verursachen können. Um eine Infizierung heimischer
Bestände zu verhindern, kommt es jetzt entscheidend darauf an, dass alle
Geflügelhalter die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen genau einhalten. Vor allem gilt es,
Hygienevorkehrungen sorgfältig zu beachten und beim geringsten Verdacht den Amtstierarzt
(Telefon 02 14/4 06-39 01) einzuschalten. In dringenden Fällen kann der Amtstierarzt
über die Leitstelle der Feuerwehr
Leverkusen, Telefon 02 14/7 50 50 benachrichtigt werden.
Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 21.03.2000
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Letzte Änderungen: 21.03.2000