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Die deutschen Städte und Gemeinden stehen vor riesigen Finanzproblemen.
Steigende Sozialhilfekosten, die wirtschaftliche Krise und damit verbundene
Gewerbesteuerausfälle und nicht zuletzt die Neigung großer und mittelständischer
Unternehmen, neue Investitionen gleich im billigeren Ausland zu tätigen, nehmen fast
alle Kommunen in Deutschland in den finanziellen Schwitzkasten. Gleichzeitig
steigt die Unzufriedenheit mit den kommunalen Dienstleistungen.
Nun macht seit Jahren das Schlagwort "Privatisierung kommunaler Aufgaben" die
Runde. Viele Ratsherren und -damen erhoffen sich davon - oft zu Recht -
sowohl zusätzliche städtische Einnahmen als auch verbesserten Service. Doch oft
wird vergessen zu definieren, was Privatisierung überhaupt ist. Generell kann
man drei Typen unterscheiden:
- Formelle Privatisierung
Hier wird eine öffentliche Aufgabe lediglich in privater Rechtsform organisiert.
Bestes Beispiel in Leverkusen ist die AWL. Gründe für formelle Privatisierun-
gen können sein: Transparente Organisation bestimmter Aufgaben, Flucht aus
dem öffentlichen Besoldungsrecht, um Top-Leute anheuern zu können, Möglich-
keit der Einbindung privater Partner oder steuerliche Gründe.
- Contracting Out
Hier werden weiterhin öffentliche Aufgaben in städtischem Auftrag von Priva-
ten durchgeführt. Müllabfuhr, Gebäudereinigung oder Stadtentwässerung
könnten so organisiert werden.
- Materielle Privatisierung
Bei dieser klassischen Privatisierung trennt sich die öffentliche Hand ganz
von der Erzeugung eines Produktes oder einer Dienstleistung. Beispiele sind etwa
der Verkauf von Schwimmbädern, Schlachthöfen oder - auf Bundesebene
- von VW, VIAG und der Lufthansa.
Mit diesen Begriffen kann man auch eine Art ordnungspolitische Rangordnung
herstellen: Die materielle Privatisierung ist in jedem Fall zuerst auf Realisierung zu
prüfen. Wenn sie nicht klappt, sollte man feststellen, ob eine städtische Aufgabe,
von der man sich nicht trennen will oder darf, wenigstens durch private Betreiber
durchgeführt werden kann. Die formelle Privatisierung hat letztlich nur den Sinn
organisatorischer Verbesserung (wenn man mal von den Aufsichtsratsposten für
Ratsherren absieht).
In Deutschland wird in den letzten Jahren eifrig formell privatisiert. Leverkusen schuf
seine AWL und verbesserte damit intern seine Organisationsstrukturen im Abfall-
und Entsorgungsbereich. Andere Städte handelten ganz ähnlich. Doch, um
Mißverständnissen vorzubeugen: Geld hat das den Städten nicht eingebracht.
Gäbe es in Leverkusen einige etwas wagemutigere Politiker und
Verwaltungsbeamte, würde man die AWL zu 100% verkaufen und die bisherigen
Aufgaben der AWL ausschreiben. (An dieser Ausschreibung könnte sich natürlich
auch das private Entsorgungsunternehmen AWL mbh beteiligen.) Der günstigste Bieter
bekäme den Zuschlag. Um den Wettbewerb zu erhalten, müßte das Verfahren etwa alle
fünf Jahre wiederholt werden.
Wettbewerb
In den USA ist solches Contracting Out auf kommunaler Ebene gang und gäbe. Dort
werden ganze Stadtverwaltungen privatisiert und dem Wettbewerb
unterworfen. Das Ergebnis sind - jedenfalls dort, wo man es praktiziert -
ausgezeichnete kommunale Dienstleistungen zu vernünftigen Preisen
bei motivierten Mitarbeitern.
Das Beispiel AWL zeigt auch die Gefahren einer solchen Scheinprivatisierung: So will
offenbar eine Ratsmehrheit 49% des "Unternehmens" an die RWE AG verkaufen,
die zur Zeit ihre Entsorgungssparte ziemlich rabiat ausbaut.
Damit wäre die RWE Mitinhaber eines formell privatisierten Unternehmens,
sozusagen eines als GmbH firmierenden Teils der Stadtverwaltung, der auch noch
von jeglichem Wettbewerb verschont wird und im Entsorgungsbereich lokaler
Monopolist ist. Und zu allem Überfluß ist die RWE auch noch regionaler und
kommunaler Energiemonopolist. Wenn die Partei Ludwig Erhards zu dieser
Monopolzusammenballung ja sagt, ist das ein ordnungspolitischer Suizid auf
kommunaler Ebene.
Zwar hätte die Stadt dann frisches Geld (falls das Kartellamt dem Spiel nicht den
Garaus machte), doch ob die kommunale Dienstleistung Entsorgung angesichts der
Monopolstellung der AWL sich verbessern würde, darf bezweifelt werden. Hier zeigt
sich: Privatisierung nützt sowohl der Stadtkasse als auch den Bürgern nur,
wenn sie mit so viel Wettbewerb wie möglich verknüpft ist.
Leverkusens Bank
Doch das dramatischste Beispiel für unnötiges kommunales Wirtschaften sind
die Sparkassen.
Niemand kann heute noch vernünftige Gründe für den kommunalen Besitz an
Sparkassen vorbringen. Bankpleiten sind dank einer weitgehend effizienten
Bankenaufsicht und gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkapitalquoten
extrem selten geworden, so daß die Kommune als Gewährsträger ausgedient
hat.
Hingegen behindert das Verhältnis Sparkasse-Kommune beide Seiten: Der
Sparkasse ist aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Status der Weg zum
Kapitalmarkt fast völlig verbaut, während die Kommunen von den Gewinnen der
Sparkassen nicht profitieren, da diese zur Stärkung der Eigenkapitalbasis verwendet
werden.
Die CDU Nordrhein-Westfalen hat im Landtagswahlkampf die Privatisierung der
WestLB, der drittgrößten deutschen Bank und Spitzenorganisation der
rheinisch-westfälischen Sparkassen, gefordert. Es wäre nur logisch, diese
Forderung auf das komplette Sparkassensystem auszuweiten.
Die kommunalen Schulden könnten gewaltig vermindert werden, das ziemlich
verkrustete und wettbewerbsunfreundliche deutsche Bankensystem würde
aufgebrochen und die Sicherheit der Sparkonten keineswegs vermindert.
Doch bis die Ratsherren stadtauf, stadtab auf Hunderte, ja Tausende von
liebgewonnenen Verwaltungsrats- und Kreditausschuß-Posten mit Zugang zu
nützlichem Herrschaftswissen verzichten, werden die kommunalen Schulden sich
wahrscheinlich noch einmal vervielfältigen müssen. G.D.
Leserbrief
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