POL-RBK: Burscheid -Motorradfahrer ohne Fahrerlaubnis und mit entwendetem Kennzeichen verursacht Verkehrsunfall

26.06.2025 // Quelle: Polizei
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Am Mittwochabend kam es auf der Dürscheider Straße in Burscheid zu einem schweren Unfall zwischen einem Motorradfahrer aus Leverkusen und einem Pkw. Der 20-jährige Fahrer übersah eine Engstelle und kollidierte frontal mit dem Fahrzeug einer 28-jährigen Burscheiderin. Die Sozia des Motorradfahrers wurde leicht verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der Kraftradfahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und das Kennzeichen als gestohlen gemeldet war. Gegen ihn wird nun wegen mehrerer Verstöße ermittelt. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 1.500 Euro.

Burscheid (ots) -

Am Mittwochabend (25.06.), gegen 19:00 Uhr, übersah ein Motorradfahrer in einer Engstelle auf der Dürscheider Straße einen entgegen kommenden Pkw und es kam zu einem frontalen Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wobei eine Person verletzt worden ist.

Eine 28-jährige Burscheiderin befuhr mit ihrem Pkw der Marke VW eine Engstelle auf der Dürscheider Straße aus Richtung L 58 in Fahrtrichtung Dürscheider Mühle, als ein 20-jähriger Leverkusener mit seinem Kraftrad der Marke Suzuki auf die Engstelle zugefahren kam und ihren Pkw nach ersten Erkenntnissen offenbar zu spät erkannte.

Daraufhin kam es zu einem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge in der Engstelle.

Die Sozia des Motorradfahrers stürzte aufgrund der Kollision über den Lenker auf die Fahrbahn, wurde dabei leicht verletzt und mit einem hinzugerufenen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Das Kraftrad war nicht mehr fahrbereit und am Pkw entstand ebenfalls Sachschaden. Insgesamt wird der Sachschaden auf circa 1.500 Euro geschätzt.

Es stellte sich im Rahmen der Unfallaufnahme heraus, dass der 20-jährige Kraftradfahrer nicht im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis war. Des Weiteren konnte im Verlauf der Sachverhaltsaufnahme festgestellt werden, dass das am Kraftrad angebrachte Kennzeichen als entwendet gemeldet war und das Kraftrad seit November 2024 nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Gegen den Unfallverursacher wird nun unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ermittelt.

Da die Eigentumsverhältnisse vor Ort nicht abschließend geklärt wurden, wurde das Kraftrad zwecks Eigentumssicherung sichergestellt. (md)

Original-Content von: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell

Tags: NRW, Polizei, Kriminalität

Kategorie: Polizei
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