Am vergangenen Freitag, den 11. Oktober 2024, hat die Stadt Leverkusen eine umfangreiche Kontrolle im Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführt. Die Aktion umfasste die Überprüfung verschiedener Fahrzeuge im fließenden Verkehr und hatte zum Ziel, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Sicherheit im Personenbeförderungsgewerbe zu gewährleisten.
Mehrere Behörden beteiligt
An der Schwerpunktkontrolle waren neben dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Führerscheinstelle (als Genehmigungsbehörde für Taxi- und Mietwagenlizenzen) auch die Polizei, der
Zoll und die Steuerfahndung Köln beteiligt. Die
Stadt Leverkusen hatte die Kontrolle angekündigt und betonte, dass sowohl Mietwagen als auch Taxis gleichermaßen überprüft wurden, um Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Kontrollen nach dem Personenbeförderungsgesetz
Die Straßenverkehrsbehörde überprüfte die Betriebsanmeldungen, Genehmigungen, Fahrzeuge und weitere gesetzliche Vorgaben im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes und der städtischen Verordnung für Beförderungsbedingungen im Taxigewerbe. Der
Zoll und die Steuerfahndung führten ebenfalls eigene Kontrollen durch.
Auswertung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Kontrolle werden derzeit ausgewertet. Es ist noch zu früh, um konkrete Aussagen zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu treffen. Jedoch wurden bereits verschiedene Verfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz eingeleitet.
Wichtige Rolle des Taxigewerbes
Die
Stadt Leverkusen betont die wichtige Rolle des Taxigewerbes im öffentlichen Personennahverkehr. Taxis müssen rund um die Uhr im Einsatz sein und alle Fahrten annehmen. Die Preise werden durch die Straßenverkehrsbehörde und den Rat der
Stadt Leverkusen festgelegt, um die Fahrtkosten stabil zu halten.
Unterstützung des Taxigewerbes
Die
Stadt Leverkusen strebt die Erhaltung und Unterstützung der Verbindlichkeit und Verlässlichkeit des Taxigewerbes an. Dazu gehört auch der regelmäßige Austausch mit den Vertretern der Taxiunternehmen. Um das Taxigewerbe attraktiver zu gestalten, soll eine Vorlage zur Einführung von Mindest- und Höchstpreisen (sog. Tarifkorridor) erarbeitet und dem Rat der
Stadt Leverkusen Anfang 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dies soll dem Taxigewerbe mehr Flexibilität ermöglichen, um bei Fahrten auf vorherige Bestellung Festpreise vereinbaren zu können.
Kontrollen in Zukunft
„Wenngleich wir neuen Technologien und Geschäftsmodellen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen, müssen das Mietwagengewerbe bzw. digitale Mobilitätsdienstleister und die Taxiunternehmen gleichermaßen die gesetzlichen Regelungen beachten und einhalten“, so Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr. „Dies werden wir zukünftig weiterhin regelmäßig überprüfen.“
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