Aufbruch Leverkusen möchte Kommunalwahl verschieben


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 01.04.2020 // Quelle: Aufbruch Leverkusen

Durch die behördlichen Anordnungen Im Zuge der Corona-Krise sind derzeit in Leverkusen weder Aufstellungsversammlungen zur am 13. September 2020 geplanten Kommunalwahl noch die Sammlung von Unterstützungsunterschriften für einen Wahlantritt möglich.

Der Vereinsvorstand des „Aufbruch Leverkusen“ hat die aktuelle Situation auf einer Telefonkonferenz in dieser Woche beraten und fordert von der NRW-Landesregierung Maßnahmen für eine ordnungsgemäße und demokratische Kommunalwahl in NRW zu ergreifen.

Der „Aufbruch Leverkusen“ sieht hier eine Verschiebung der Kommunalwahl um den Zeitraum des Stillstandes des öffentlichen Lebens in NRW als geboten an. Der Ältestenrat des Rates der Stadt Leverkusen wird sich am kommenden Mittwoch ausdrücklich mit einem entsprechenden Antrag der Ratsgruppe des „Aufbruch Leverkusen“ auf Verschiebung der Kommunalwahl befassen.

Der Stopp des öffentlichen Lebens in Leverkusen hat die Parteien und Wählergruppierungen unterschiedlich getroffen. Einige hatten durch ihre Terminplanung Aufstellungsversammlungen noch durchführen können, andere mussten diese aufgrund behördlicher Auflagen absagen.

Für den „Aufbruch Leverkusen“ ist es wichtig, dass alle Parteien und Wählergruppierungen ihre Wählervorschläge unabhängig von behördlichen Schließungsverfügungen auch in einem demokratischen Verfahren aufstellen können.

Die Landeswahlleitung hat in einem Schreiben erklärt, dass die Anwesenheitspflicht für alle Teilnehmer an einer Aufstellungsversammlung zwingend vorgeschrieben ist und sie hier keinen anderen Weg sieht, als diese unter Anwesenheit durchzuführen. Daher ist derzeit eine ordnungsgemäße Aufstellung von Wahlvorschlägen und Kandidaten nicht möglich.

Für Parteien und Wählergruppierungen, die in der vergangenen Legislaturperiode den jeweiligen Parlamenten nicht angehörten, ist für eine Zulassung ihrer Wahlvorschläge die Sammlung von Unterstützungsunterschriften zwingend vorgeschrieben. Auch dies kann derzeit unter Einhaltung der behördlichen Auflagen nicht erfolgen. Der „Aufbruch Leverkusen“ hat daher schon vor zwei Wochen die Sammlung von Unterstützungsunterschriften einstellen müssen.

Das Innenministerium teilte hierzu lapidar mit, dass nach Aufhebung der Beschränkungen noch genügend Zeit für die Unterschriftensammlung zur Verfügung stünde. Dieser fragwürdigen Rechtsansicht des Innenministeriums widerspricht der „Aufbruch Leverkusen“.

Die Parteien und Wählergruppierungen sind sowieso schon durch den Zwang zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften gegenüber in den Kommunalparlamenten durchgängig vertretenen Gruppierungen benachteiligt. Verkürzt das Innenministerium faktisch den Sammelzeitraum für diese Unterschriften, schränkt sie die Chancen für die sammelpflichtigen Gruppierungen entgegen dem Wahlgesetz unangemessen ein.

Der „Aufbruch Leverkusen“ warnt die NRW-Landesregierung davor, die Corona-Krise dazu zu instrumentalisieren, eine faktische kommunale Sperrklausel gegen all jene Gruppierungen einzuführen, die Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Dies wäre in Anbetracht der Krise zutiefst undemokratisch und würde eine Unterlaufung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen darstellen, in der die kommunale Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt wurde.

Der „Aufbruch Leverkusen hat daher beantragt, entweder die für den 13. September 2020 geplante Kommunalwahl zu verschieben oder hilfsweise den Parteien und Wählergruppen, die in der vergangenen Legislaturperiode dem Stadtrat nicht angehört haben, die Sammlung von Unterstützungsunterschriften zu erlassen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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