Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, in der Tagespflege und in der offenen Ganztagsschule für den Monat April 2020


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 30.03.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Die für die Kommunen zuständigen Ministerien haben sich am 26.03.2020 darauf verständigt, dass die Kommunen für den Monat April 2020 auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Kita), in Tagespflege (TP) und in der offenen Ganztagsschule (OGS) verzichten. Ebenso werden die Eltern, die in kritischer Infrastruktur beschäftigt sind und ihre Kinder in der Notbetreuung haben, für den Monat April 2020 nicht zu Beiträgen herangezogen.

Die Stadt Leverkusen verzichtet für den Monat April 2020 ebenfalls auf die Erhebung der Essengeldpauschalen für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und auf die Erhebung der Verpflegungsgelder für die offene Ganztagsschule.

Darüber hinaus wird die Stadt Leverkusen die Elternbeiträge für Kita, TP und OGS und die Essengeldpauschalen für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und die Verpflegungsgelder für die offene Ganztagsschule mit Eintritt des Betretungsverbots im März 2020 anteilig erstatten. Die weiteren Maßnahmen zur Erstattung der anteiligen Beiträge für März 2020 werden allerdings erst nach dem Ende des Betretungsverbots (voraussichtlich nach dem 19.04.2020) umgesetzt.

Der Fachbereich Schulen und der Fachbereich Kinder und Jugend bitten daher, bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt von entsprechenden Anfragen abzusehen, zumal der Dienstbetrieb in den Aufgabenbereichen Elternbeiträge Kita, TP und OGS ebenfalls bis zum 19.04.2020 überwiegend ruht.

Der für diesen Beitragsverzicht erforderliche formale Ratsbeschluss wird über eine entsprechende Dringlichkeitsvorlage bei den politischen Gremien eingeholt.

Sofern beitragspflichtige Eltern der Stadt Leverkusen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt für den Monat April 2020 keine Abbuchung. Ebenso brauchen für den Monat April 2020 seitens der beitragspflichtigen Eltern keine Überweisungen vorgenommen zu werden. Laufende Daueraufträge können für den Monat April 2020 ausgesetzt werden.

Sollten für den Monat April 2020 bereits Zahlungen getätigt worden sein, so werden diese den beitragspflichtigen Eltern nach Wiederaufnahme des vollständigen Dienstbetriebes (voraussichtlich ab 20.04.2020) und nach EDV-technischer Verarbeitung entsprechend zurückerstattet, sofern keine weiteren offenen Forderungen bestehen. Unabhängig davon werden für die anfallenden monatlichen Beiträge vorerst keine Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.


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Kategorie: Politik
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