Leverkusen leiser machen: Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan - Stufe 3


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 18.04.2019 // Quelle: Stadtverwaltung

Lärm macht krank. Im Jahr 2015 hat der Rat der Stadt Leverkusen deshalb einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms beschlossen. Vier Jahre später wird dieser nun unter Beteiligung der Öffentlichkeit aktualisiert und fortgeschrieben. Im Fokus der Betrachtung stehen dabei der Straßenverkehrslärm sowie erstmalig auch die Ausweisung sogenannter Ruhiger Gebiete, welche gegen eine Zunahme von Lärm zu schützen sind.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes schlägt für insgesamt 17 Lärmbrennpunkte im Stadtgebiet Lärmminderungsmaßnahmen, wie die Verlagerung bzw. Minderung des Verkehrsaufkommens, die Erneuerung des Fahrbahnbelags oder das Aufbringen von lärmarmen Fahrbahndecken, die Straßenraumgestaltung an Knotenpunkten (Kreisverkehre) sowie die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor.

Die einzelnen Maßnahmen wurden auf ihre jeweilige Umsetzungsfähigkeit und Wirkung in den Lärmbrennpunkten überprüft und anschließend priorisiert. Dabei wurden auch mögliche Wechselwirkungen mit der Luftreinhalteplanung berücksichtigt. Verbindlich einzuhaltende Grenzwerte und eine Umsetzungspflicht der Maßnahmen, ähnlich wie beim Luftreinhalteplan, gibt es bei der Lärmaktionsplanung allerdings nicht. Die Maßnahmen des Lärmaktionsplans sind bei neuen Planungen jedoch zu berücksichtigen.

Ruhige Gebiete sind bereits heute als leisere Orte im Stadtgebiet anzusehen. Eine weitere Verlärmung in diesen Bereichen durch Straßen- und Schienenverkehr soll vermieden werden. Die Zuständigkeit für den Lärmaktionsplan „Schienenverkehr“ liegt im Übrigen beim Eisenbahnbundesamt.

Schon in den letzten Jahren wurden im Rahmen des Lärmaktionsplans verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung realisiert. Beispielsweise wurden an der Düsseldorfer- und der Burscheider Straße Fahrbahnsanierungen mit lärmarmen Asphalt durchgeführt. Weitere Maßnahmen führt der Entwurf des Lärmaktionsplans auf Seite 7 und 8 auf.

Der durch die Verwaltung erarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplanes kann im Zeitraum vom 23. April 2019 bis zum 27. Mai 2019 beim Fachbereich Umwelt, Quettinger Str. 220 (2. OG), 51381 Leverkusen, montags bis freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr eingesehen werden.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch auf der städtischen Internetseite (www.leverkusen.de) zur Verfügung gestellt. Die Beteiligung mittels Online-Formular ist möglich. Die Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, eigene Ideen und Maßnahmenvorschläge einzubringen. Anregungen zur Verbesserung der Lärmsituation sowie Fragen zum Lärmaktionsplan können auch schriftlich unter der o.g. Adresse eingereicht werden. Alle bis zum 27. Mai 2019 eingegangenen Vorschläge werden von der Verwaltung geprüft.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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