Luftreinhalteplan: Voraussichtlich kommt die Grüne Umweltzone


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 21.06.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

Zu einem letzten Treffen vor der ersten Offenlage des Luftreinhalteplans lud die Bezirksregierung Köln am heutigen Donnerstag, 21. Juni, die Leverkusener Projektgruppe ein. Dargestellt wurden die Maßnahmen, die voraussichtlich Teil dieses Plans werden. Als zentrale Maßnahme wurde die Einrichtung einer Grünen Umweltzone vorgestellt. Voraussichtlich wird sie sich von Osten nach Westen zwischen Alkenrather Straße und Europaring ausdehnen und von Norden nach Süden zwischen Fixheider Straße und Willy-Brandt-Ring. Auf diesen Straßen und außerhalb dieser Zone kann wie bisher gefahren werden, im Straßenraum dazwischen brauchen nach Inkrafttreten des Luftreinhalteplans PKW, Lastwagen und Busse die grüne Umweltplakette.

Dr. Ute Bellahn, bei der Bezirksregierung zuständig für den Immissionsschutz, stellte der Projektgruppe dar, wie diese Umweltzone im Zusammenspiel mit den anderen Maßnahmen des Luftreinhalteplans die Stickoxidbelastung in Leverkusen dauerhaft vermindern kann. Die EU-weit verbindliche Luftqualitätsrichtlinie (in Deutschland umgesetzt in der 39. BImSchV) schreibt bereits seit 2010 aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung die Einhaltung eines Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ für NO2 zwingend vor.

Grundlage aller Modellrechnungen und Prognosen waren die Stickoxidmessungen aus dem Jahr 2016 sowohl an der Manforter Straße als auch an Gustav-Heinemann-Straße. Lagen die Werte an der älteren Messstation an der Manforter Straße wie schon in den vergangenen Jahren weit unter den Grenzwerten von 40 µg/m³, lagen die Werte an der Messstation Gustav-Heinemann-Straße 2016 bei 45 µg/m³.

Auf Basis der Emissionsberechnungen des Jahres 2016 wurden vom Landesumweltamt (LANUV) die Wirkungen einer Grünen Umweltzone, einer Blauen Umweltzone und eines Dieselfahrverbots simuliert und gegenübergestellt. Ganz klar vorne: Dieselfahrverbot und Blaue Umweltzone. Mit beiden Maßnahmen allein wären laut Modellrechnungen die Grenzwerte einzuhalten, sie würden aber entweder alle Diesel-PKW oder mindestens Dieselfahrzeuge unter der Euro-6-Norm und alle Benziner unter der Euro-3-Norm aus der entsprechende Zone ausschließen.

Dass von der Bezirksregierung Köln dennoch die Grüne Umweltzone präferiert wird, liegt auch daran, dass in den LANUV-Wirkungsprognosen bis 2020 verschiedene weitere Faktoren z.B. Software–Updates miteinbezogen wurden und diese geeignet sind, zusammen mit dem Effekt einer Grünen Umweltzone die Stickoxid-Emissionen auf zumindest 42 µg/m³ zu mindern. Die von der Stadt in ihrem Maßnahmenplan zum Luftreinhalteplan erarbeiteten Maßnahmen werden ebenfalls Teil des Luftreinhalteplans und tun ein Übriges, so Bellahn. Sie seien allerdings im Vorfeld kaum in ihrer Wirksamkeit zu berechnen, weil die Datengrundlage fehlt. Alle Maßnahmen zusammen machten es möglich, dass der Grenzwert erreicht wird.

Dr. Ute Bellahn erläuterte in diesem Zusammenhang die rechtlichen Konsequenzen des Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018, dem sogenannten Diesel-Urteil. Danach seien jetzt zwar Diesel-Fahrverbote in Innenstädten zulässig. Es müsse aber eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen und eine Grüne Umweltzone würde für Klein- und mittelständische Unternehmen lediglich bedeuten, in ältere Fahrzeuge einen Partikelfilter einbauen lassen zu müssen. Sie empfiehlt allerdings für Busse bei dieser Gelegenheit gleich in einen SCRT-Filter zu investieren.

Zu den städtischen Vorschlägen für den Luftreinhalteplan gehörte ein umfangreiches Maßnahmenbündel, das zu etwa 20 Positionen zusammengefasst wurde. Die ersten Maßnahmen beziehen sich aus Verwaltungssicht auf den Verursacher Bundesautobahn. Als mögliche Maßnahmen denkbar sind dort eine Erhöhung der Lärmschutzwände sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Kontrolle. Ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung und die Höhe von Lärmschutzwänden aus lufthygienischen Gründen auf der Autobahn angeordnet werden kann, wird derzeit durch die Bezirksregierung geklärt.

Weitere vielversprechende Maßnahmen sind neben der Umweltzone eine Modernisierung der Busflotten sowie die Optimierung des städtischen Fuhrparks bzw. der Tochtergesellschaften. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen stehen in der Priorität der Bezirksregierung für den Luftreinhalteplan oben. Teilaspekte des städtischen Mobilitätskonzeptes mit den Elementen ÖPNV und Radverkehr seien langfristig wirksam und entsprechend auch im Luftreinhalteplan aufgeführt.

Die Bezirksregierung Köln wird noch vor Ende August einen Entwurf des Luftreinhalteplans erarbeiten und zeitnah veröffentlichen. Wann genau er, an welchem Ort für vier Wochen öffentlich ausgelegt wird, wird rechtzeitig bekannt gegeben. Mit Offenlage des Entwurfes haben die Bürgerinnen und Bürger Leverkusens sechs Wochen lang Gelegenheit Einwendungen und Anregungen einzureichen. Ziel ist es, den Luftreinhalteplan zum 1.11.2018 Inkrafttreten zu lassen.

Ob die Methoden des Luftreinhalteplans greifen und die Grenzwerte in Leverkusen eingehalten werden, wird jährlich überprüft, um die Maßnahmen dazu unter Umständen neu zu justieren.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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