Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.04.2018 für den Bebauungsplan Nr. 208 B/II "Opladen - nbso/Westseite - Quartiere" - 1. Änderung die Aufstellung und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die rechtliche Grundlage bilden § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung des zukünftigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) auf der Westseite der Neuen Bahnstadt Opladen (nbso) zu schaffen.
Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung und Gutachten kann eingesehen werden:
Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss,
Dauer: Donnerstag, 24.05.2018, bis einschließlich Montag, 25.06.2018,
Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr.
Ansprechpartner ist Herr Hennecke, Fachbereich Stadtplanung, Tel.: 0214/406-6135.
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