Glasverbot in Schlebusch an Karneval


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 20.02.2014 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 09.12.2013 beschlossen, auch in 2014 wieder ein Glasverbot für den Bereich Leverkusen-Schlebusch zu erlassen.

Die zeitliche Beschränkung für das Glasverbot betrifft folgende Zeiträume:

Donnerstag, den 27. Februar 2014 von 08.00 – 21.00 Uhr (Weiberfastnacht)
Samstag, den 01. März 2014 von 10.00 – 19.00 Uhr (Karnevalszug Schlebusch)

Der Bereich des Glasverbotes wird auf folgende Straßen beschränkt:

Fußgängerzone von der Einmündung Oulustraße / Lindenplatz bis zur Einmündung Gregor-Mendel-Straße
• Oulustraße von der Einmündung Münster´s Gäßchen bis zur Einmündung von-Diergardt-Straße / Hammerweg.
• Ladenfläche und Parkplatz parallel zum Hammerweg und bis zur Dechant-Fein-Straße.

Die Bereiche ergeben sich aus dem beigefügten Plan.

Als zusätzliche Maßnahmen wird die Oulustraße im Bereich zwischen Einmündung von-Diergardt-Straße / Hammerweg / Bergische Landstraße und der zweiten Einfahrt Münster´s Gäßchen von der Herbert-Wehner-Straße aus kommend für den Individualverkehr gesperrt. Der Verkehr wird aus Richtung Köln kommend von der Bergischen Landstraße über den Dhünnberg, Karl-Carstens-Ring und Herbert-Wehner-Straße umgeleitet. Anwohner können bis Einmündung Hammerweg und von-Diergardt-Straße anfahren. Die Anfahrt zum Münster´s Gäßchen erfolgt über die Herbert-Wehner-Straße.

Die Parkplätze Münster´s Gäßchen und auch die Parkgarage sind erreichbar über die Herbert-Wehner-Straße / Oulustraße.
Die Straße Münster´s Gäßchen wird zum Einbahnstraßenverkehr mit der Einfahrt in Höhe Pfannkuchenhaus und Ausfahrt Höhe Haus Nr. 40. Die Verkehrsführung Münster´s Gäßchen erfolgt gemäß beigefügtem Plan.

Der Busverkehr wird ab Einmündung Dhünnberg über Dhünnberg, Karl-Carstens-Ring und Herbert-Wehner-Straße umgeleitet. Diese Regelung gilt für den Donnerstag, den 27. Februar 2014 in der Zeit von 08.00 – 21.00 Uhr. Die Haltestellen von-Diergardt-Straße und Gezellinallee werden nicht angefahren.

Für den Karnevalssamstag gelten die Sperrungen für den Karnevalszug.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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