Gewerbepotenzialfläche Solinger Straße: Keine Denkmalfunde


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 18.12.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat heute im Politikerinformationsdienst z.d.A.Rat, Nr. 10, Seite 326 verkündet, daß die Arbeiten dees Kampfmittelräumdienstes sowie die archäologischen Untersuchungen an der Gewerbepotenzialfläche Solinger Straße abgeschlossen sind.

Um tiefergehende Erkenntnisse zur Ausdehnung und der Befunderhaltung möglicher Bodendenkmäler auf der letzten großen Gewerbepozentialfläche Solinger Straße zu erlangen und die Auswirkungen auf eine Flächenentwicklung abschätzen zu können, ist die Verwaltung beauftragt worden (Vorlage Nr. 2018/2401), eine Untersuchung der archäologischen Verdachtsflächen zu veranlassen und zugleich die bestehenden Kampfmittelverdachtspunkte überprüfen zu lassen.

Im Herbst 2019 haben die ersten archäologischen Erdarbeiten begonnen, durchgeführt vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland in Zusammenarbeit mit einer von der Stadt beauftragten Baufirma. Die Untersuchungen mussten zwischenzeitlich auf Grund zahlreicher Kampfmittelfunde auf der Fläche eingestellt werden. Nach erfolgreicher Überprüfung der Fläche seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes konnten die archäologischen Untersuchungen unmittelbar nach Abschluss der Ernte im Zeitraum August bis September 2020 fortgeführt werden.

Auf einer Fläche von insgesamt 9.700 m² wurden zwischen dem Rosendahlsweg, der Solinger Straße und dem Hauweg 14 gleichmäßig über das Areal verteilte Sondagen angelegt. Die Fläche östlich des Hauwegs konnte auf Grund des Bewuchses nicht untersucht werden. Insgesamt wurden 70 Befunde moderner Zeitstellung freigelegt, die in keinem Fall auf eine Besiedlung oder Grablege in früheren Zeiten hinweisen. Funde wie Keramik oder Silex sind verschiedenen vorgeschichtlichen Epochen zuzuordnen und stammen entweder aus rezenten Pflugspuren oder sind Streufunde.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich auf der untersuchten Fläche und damit voraus-sichtlich zugleich im gesamten Plangebiet keine Bodendenkmalsubstanz mehr erhalten hat. Es ist davon auszugehen, dass diese durch intensive landwirtschaftliche Tätigkeiten vollständig zerstört wurde. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind daher keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Weitere archäologische Maßnahmen sind verzichtbar. Im aufzustellenden Bebauungsplan ist auf die Bestimmungen der § § 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) zu verweisen.

Nach Abschluss der Untersuchungen ist die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt worden und kann weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Eine Abstim-mung über die weitere Vorgehensweise (Machbarkeitsstudie, Bauleitplanverfahren) erfolgt im nächsten Schritt.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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