Schrittweise Öffnung der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 11.05.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Nach Maßgabe des Landes NRW durch die Coronabetreuungsverordnung werden ab dem 14. Mai die Tageseinrichtungen für Kinder und die Kindertagespflege in Leverkusen schrittweise weiter geöffnet. Ab diesem Datum dürfen alle Vorschulkinder (Kinder, die nach den Sommerferien in die Grundschule wechseln), die anspruchsberechtigt für Leistungen für Bildung und Teilhabe sind, wieder die Kindertageseinrichtung besuchen, in der sie angemeldet sind. Außerdem können Kinder mit Behinderungen wieder zur Betreuung gebracht werden sowie Kinder mit drohenden Behinderungen, wenn dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.

In der Kindertagespflege können ab diesem Datum Kinder betreut werden, die das zweite Lebensjahr vollendet haben sowie ebenfalls Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen, wenn dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.

Die Betreuung sowohl in der Kindertagespflege als auch in den Einrichtungen soll in dem im Betreuungsvertrag vereinbarten Umfang erfolgen. Einschränkungen können sich aus den Vorgaben der Einhaltung der Hygienevorschriften sowie der Verfügbarkeit des einsetzbaren Personals ergeben.

Ab dem 28. Mai können alle Vorschulkinder wieder die Tageseinrichtungen für Kinder besuchen. Auch hier kann es zu möglichen Einschränkungen wegen der Hygienevorschriften oder wegen Personalengpässen kommen.

Ab 12. Juni sollen die Tageseinrichtungen für Kinder und die Kindertagespflege wieder für alle Kinder geöffnet werden. Zu den Rahmenbedingungen, wie diese Öffnung aussehen wird, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Die Ausgestaltung ist vom weiteren Infektionsgeschehen abhängig.

Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder entwickeln konkrete Konzepte, wie die schrittweise Öffnung erfolgen kann. Eltern können sich an ihre jeweilige KiTa wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Die bisher erfolgte Notbetreuung hat weiter Bestand.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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