Maskenpflicht: Verordnung des Landes gilt ab Montag


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 24.04.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Land hat die aktuell geltende Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die ab Montag gelten Änderungen betreffen u.a . die Verpflichtung zum Tragen eines Schutzes von Mund und Nase (§12a) sowie Regelungen für Versammlungen zur Religionsausübung (§11) ab dem 1. Mai.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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