Arnold beschwert sich beim Oberbürgermeister über Verfahren bei Dringlichkeitsentscheidungen


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 02.04.2020 // Quelle: Internet Initiative

Grünen-Frationsvorsitzende Roswitha Arnold wandte sich heute per offenem Brief an Oberbürgermeister Uwe Richrath:

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath
ich bitte Sie, das Thema Dringlichkeitsentscheidungen auf die Tagesordnung des Ältestenrats am 8. April zu setzen.
Ausgangspunkt ist die Weigerung von Herrn BM Marewski, eine Dringlichkeitsentscheidung zu unterzeichnen, die die Umsetzung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 10.März (Anpassung der Kulturförderrichtlinien) zum Inhalt hat. Sein aktueller Antrag ist darüberhinaus offensichtlich damit verbunden, der freien Szene Geld vorzuenthalten und seinen vom Kulturausschuss abgelehnten Antrag doch noch durchzusetzen.
Mich irritiert dabei zum einen, dass ich als Ausschussvorsitzende weder über die beabsichtigte Dringlichkeitsentscheidung noch über das Verhalten des Herrn Marewski informiert wurde. Noch mehr irritiert, dass die sitzungsfreie Zeit offensichtlich auch genutzt wird, um im Verborgenen Parteipolitik zu betreiben bzw. eigene Interessen durchzusetzen.
Derzeit werden etliche Dringlichkeitsentscheidungen gefasst und im Einzelfall auch verweigert, über die - außer den am Verfahren beteiligten Fraktionen von CDU und SPD - die restlichen Fraktionen und Gruppen des Rates erst deutlich zeitversetzt in Kenntnis gesetzt werden.
Wir möchten deshalb den Umgang mit Dringlichkeitsentscheidungen in der Sitzung des Ältestenrats thematisieren und bitten im Vorfeld um folgende Auflistung:
- in Umlauf gebrachte Dringlichkeitsentscheidungen mit Begründung der jeweiligen Dringlichkeit
- davon nicht unterzeichnete Dringlichkeitsentscheidungen mit Begründung der Ablehnung
- nach derzeitigem Kenntnisstand noch anstehende Dringlichkeitsentscheidungen
Wir regen schon jetzt an, dass alle Fraktionen und Gruppen unverzüglich über die im Umlauf gebrachten Dringlichkeitsentscheidungen informiert werden.
Dass in dieser Krisensituation das politische Leben nur sehr eingeschränkt stattfinden kann, ist nachvollziehbar. Umso wichtiger ist es, für ein hohes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Roswitha Arnold"


Dringliche Entscheidungen sind §60 der Gemeindeordnung NRW geregelt:
"Dringliche Entscheidungen

(1) Der Hauptausschuß entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlußfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister - im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister - im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit dem Ausschußvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuß angehörenden Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuß in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend."
Der aus 17 Ratsmitgliedern (incl. Oberbürgermeister) bestehende Hauptausschuß führt in Leverkusen ein Schattendasein und tagt in der Regel unmittelbar vor der Ratsstitzung.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik,Kultur
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