Bewohnerparken in Wiesdorf


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 19.03.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Da die Parkausweise für den Bewohnerparkbezirk „D“ zum 30.04.2020 ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung am 19.03.2020 neue Anträge versandt.

Der Bezirk D umfasst folgende Straßen:
Adolf-Baeyer-Straße
August-W.-V.-Hofmann-Straße
Clemens-Winkler-Straße
Dhünnstraße 2-54, 1-63
Johannes-Wislicenus-Straße
Kaiserplatz
Liebigstraße
Van’t-Hoff-Straße

Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk „C“ versandt, da die alten Ausweise zum 31.03.2020 ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Parkausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend per E-Mail oder telefonisch beim Fachbereich Bürger und Straßenverkehr – Meldewesen - zu melden.

Die Bewohner des Bezirkes „C“ müssen ab dem 01.04.2020 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Parkausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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