Nicht notwendige Kontakte vermeiden: Auch bei Hochzeiten und Beerdigungen


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 18.03.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Gerade sind auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen auch für Leverkusen weitere kontaktreduzierende Maßnahmen verfügt worden. Dort heißt es u.a. „Eine Vermeidung von nicht notwenigen Zusammenkünften jeder Art ist angezeigt, um dem Ziel, die Ausbreitung von SARS-coV-2 durch konsequente soziale Distanzierung im täglichen Leben zu verlangsamen, näher zu kommen.“

Weil es vermehrt zu Nachfragen kommt, wie in diesem Zusammenhang mit Hochzeiten und bzw. Beerdigungen umgegangen werden muss, hat der Krisenstab der Stadt festgelegt, dass Trauungen derzeit nur mit dem Hochzeitspaar und dem Standesbeamten durchgeführt werden. Familienfeiern im Anschluss sind aufgrund des Infektionsrisikos nicht erlaubt. Für Beerdigungen gilt: Sie sollen im engsten Familienkreis stattfinden. Das bedeutet konkret: Ehepartner und Angehörige 1. und 2. Grades können teilnehmen. Angehörige 1. Grades sind Vater, Mutter und leibliche Kinder der jeweils Verstorbenen. Zu den Angehörigen 2. Grades zählen Geschwister und Enkelkinder. Auch dabei gilt aber, dass körperlicher Abstand gehalten werden sollte, besonders zu Personen, die zu den Risikogruppen gehören.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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