Absagen von Veranstaltungen wegen Corona-Virus


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 12.03.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat aufgrund der steigenden Zahlen von Corona-Infektionen in Europa durch Erlass vom 10. März 2020 Regelungen zum Umgang mit Großveranstaltungen getroffen. Kernregelung ist die Absage bzw. zeitliche Verschiebung von Veranstaltungen oder deren Durchführung ohne Publikum bei über 1.000 Teilnehmenden.
Die Stadt Leverkusen hat diesen Erlass umgesetzt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erstellt. Danach können Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Diese müssen entweder ohne Zuschauer stattfinden oder verschoben bzw. abgesagt werden. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 12. März bis auf Weiteres.
Die Stadt Leverkusen hat in einer weiteren Allgemeinverfügung geregelt, inwieweit Veranstaltungen in Leverkusen auch unter 1.000 Teilnehmern stattfinden können. Die Durchführung richtet sich neben der Größe, Zusammensetzung und Herkunft des zu erwartenden Teilnehmerkreises auch nach der Örtlichkeit einer Veranstaltung.
So sind Veranstaltungen mit unter 1.000 Teilnehmern durchführbar, allerdings nur unter strengen Auflagen; im Zweifelsfall unter Rücksprache mit dem Gesundheitsamt. So müssen Veranstalter die Nachverfolgbarkeit des Teilnehmerkreises gewährleisten. Das bedeutet, dass sich Besucher zu Beginn einer Veranstaltung ausweisen müssen, damit ihre Daten aufgenommen und registriert werden können. Die weiteren Kriterien zur Durchführung einer Veranstaltung ergeben sich aus der Allgemeinverfügung, die unter https://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/amtsblatt/Amtsblatt_Nr._13_vom___11.03.2020.pdf zu finden ist. Auch diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 12. März bis auf Weiteres.
Die Stadt wird eine Handreichung mit Hinweisen für Veranstalter zusammenstellen, die auf der Homepage der Stadt veröffentlicht wird.
Um unnötige Kontakte zu vermeiden, und aus Rücksichtnahme auf ältere bzw. immunschwächere Personen, bittet die Stadtverwaltung zudem darum, auf nicht dringend erforderliche Behördengänge zu verzichten, um so das Publikumsaufkommen vor Ort zu reduzieren.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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