CDU-Fraktion beanstandet Ratsbeschluss


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 13.02.2020 // Quelle: CDU-Fraktion

Die CDU-Fraktion Leverkusen beanstandet den Beschluss der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) bei allen neu zu vergebenden Wohnbauflächen einzuräumen. Der Beschluss wurde in der letzten Ratssitzung am 10.02.2020 mit den Stimmen der SPD, Grünen und der Linken in Leverkusen getroffen.
„Mit Bedauern haben wir als Fraktion feststellen müssen, dass die anderen Fraktionen unseren Argumenten nicht gefolgt sind und dadurch ein, unserer Meinung nach, rechtswidriger Beschluss gefasst wurde“, so Frank Schönberger, Rechtsanwalt und Oberbürgermeisterkandidat der CDU Leverkusen.
Aus diesem Grund fordert die CDU-Fraktion in einem Antrag den Oberbürgermeister auf, den Beschluss zu beanstanden und aufzuheben.
„Dieser Beschluss benachteiligt alle Grundstückseigentümer, unternehmerischen Bauträger und auch Wohnungsbaugenossenschaften und schränkt diese in ihren verfassungsmäßigen und gesetzlich festgeschriebenen Rechten ein. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bereits eine Möglichkeit für Kommunen geschaffen, ein Vorkaufsrecht ausüben zu können. Dieses Vorkaufsrecht ist allerdings nur in Einzelfällen anwendbar. Wenn aus Sicht der Stadt wichtige städtebauliche Gründe oder das Gemeinwohl den anderen Interessen überwiegen, dann kann dieses Vorkaufsrecht möglicherweise angewandt werden. Folglich hätte es diesen Beschluss nicht gebraucht.“, so Frank Schönberger abschließend.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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