Bewohnerparken in Schlebusch – Bezirk T


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 27.09.2019 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat am 26.9.2019 die Parkausweise für den Bereich Schlebusch versandt. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag. Die Bewohner, die einen Parkausweis erstmalig erhalten, müssen die Verwaltungsgebühr von 30,70 Euro gemäß dem im Anschreiben mit dem Parkausweis beigefügten Gebührenbescheid sowie unter Angabe des Kassenzeichens überweisen.

Der Bezirk „T“ umfasst folgende Straßen:
-Dechant-Fein-Straße
-Hammerweg (Haus-Nr.4,6)
-Von-Diergardt-Straße
-Martin-Luther-Straße
-Felix-von-Roll-Straße
-Morsbroicher Straße (Haus Nr.3-68 und 70,72,74))
-Gezellinallee (Haus Nr.13-86 und 79,81,83,86,88,90,92,94,96,98,100,102,104,106,108)
-Herman-Waibel-Straße
-Münsters-Gäßchen
-Oulustraße (Haus-Nr.1-20)
-Am Klösterchen
-Gregor-Mendel-Straße
-Thomas-von-Aquin-Straße
-Bergische Landstraße (Haus Nr.4-86,88)
-Im Bühl (Haus Nr.1-3)
-Walter-Hochapfel Straße 1-7
-Heinrich-Hörlein-Straße 1-17,19,21.

Alle Bewohner, die in diesem Bezirk wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Parkausweis erhalten haben jedoch einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Bürger und Straßenverkehr/Meldewesen zu melden.

Die Bewohner des Bezirkes „T“ müssen ab dem 14.10.19 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein Parkausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.

Der Bereich Meldewesen im Fachbereich Bürger und Straßenverkehr ist telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar (wobei die Stadtverwaltung die Telefonnummer aber für sich behält):

Montag –Dienstag: 07.30-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30-13.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-13.00 Uhr


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 3.076

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen