Barrierefrei planen, bauen und sanieren


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 05.07.2019 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel: Die Zahl älterer Menschen steigt, gleichzeitig bleiben diese auch länger aktiv. Das Mobilitätsverhalten verändert sich, und auch Umwelteinflüsse schaffen immer wieder neue Bedingungen, die baulich berücksichtigt werden müssen. Dazu zählt auch, Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen zu schaffen. "Aufgabe des Baudezernates ist es, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Das impliziert auch, die Teilhabe aller Menschen im öffentlichen Bereich sicherzustellen. Denn wir planen und bauen für alle", so Baudezernentin Andrea Deppe. "Früher stand Barrierefreiheit noch nicht so sehr im Fokus. Darauf müssen wir heute mit Sanierungen und Neuplanungen reagieren."

Barrierefreiheit in der städtebaulichen Planung
Stadtplanungskonzepte sind häufig langfristig angelegt und müssen daher die Veränderungen der Gesellschaft berücksichtigen. Daher beginnt die Stadtplanung mit der Analyse von Stadträumen. Gebäude, Plätze, Straßen werden dabei genauso betrachtet wie die Bewohner und deren Mobilität. Ziel ist es, die Stadt für alle Teile der Bevölkerung zu verbessern oder bei Bedarf sogar neu zu ordnen. Hier kann die Stadtplanung gerade im Bereich des Stadtumbaus erste wichtige Weichen stellen. So wurden beispielsweise im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Opladen Projekte herausgearbeitet, die bestehende Strukturen aufwerten. Ein zentrales Projekt hierbei ist die Fußgängerzone. Bereits in der Auslobung des Planungsverfahrens wurde besonders auf das Thema Barrierefreiheit hingewiesen. Während des Planungsprozesses wurde auch der Beirat für Menschen mit Behinderung beteiligt, so dass die Planer insbesondere die Tücken des Alltags erkennen und Lösungen liefern konnten. Deshalb wurden etwa die Bänke in der Fußgängerzone von der Sitzhöhe her so eingebaut und mit Armlehnen ausgestattet, dass sich sowohl Kinder als auch ältere Menschen gut hinsetzen und auch wieder aufstehen können. Genauso wurde das Pflaster vor einzelnen Eingängen aufgenommen und derart angepasst, dass ein barrierefreier Zugang entstanden ist. Auch das Wasserspiel am Anfang der Bahnhofstraße wurde ohne Kanten ausgebildet, damit jeder ganz dicht an die Fontänen gelangen und sogar die Hand hineinhalten kann. Nicht zuletzt wird es demnächst auch ein Fußgängerleitsystem geben, an dem der Blinden- und Sehbehindertenverein Rhein-Wupper mitgewirkt hat. Die Farben und Kontraste der Beschilderung sollen so gewählt werden, dass die Hinweise möglichst von vielen Menschen gelesen werden können.

Barrierefreiheit in der neuen Landesbauordnung
Die neue Landesbauordnung, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, behandelt als eines von vielen Themen auch die Barrierefreiheit von Gebäuden. So wird durch die Landesbauordnung und die neu eingeführten technischen Baubestimmungen die Barrierefreiheit für Gebäude mit mehr als zwei Nutzungseinheiten (z.B. Wohnungen oder Gewerbeeinheiten) gefordert. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden beziehen sich die Anforderungen nur auf die Teile des Gebäudes und der Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Bei diesen Gebäuden wird immer eine Rollstuhlgerechte Planung verlangt. Bei Wohnungen sowie bei Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen sind die Anforderungen an die wohnbezogene Nutzung dagegen immer einzuhalten. Allerdings wird bei Wohnungen nur die barrierefreie Nutzbarkeit gefordert. Die Vorgaben für die uneingeschränkte Nutzbarkeit mit dem Rollstuhl müssen nicht eigehalten werden. Zu den Vorgaben des Gesetzgebers an die Barrierefreiheit zählen unter anderem z.B., dass Eingangsbereiche barrierefrei erreichbar sein müssen, Gebäude mit mehr als drei oberirdischen Geschossen mit einem Aufzug ausgestattet werden müssen und bei mehr als fünf oberirdischen Geschossen ein Aufzug gefordert wird, der Krankentragen, Rollstühle und Lasten aufnehmen kann. Genauso werden für alle Wege und Flure Mindestbreiten maximal zulässige Längs- und Querneigungen festgesetzt, alle Türen und Durchgänge müssen Mindestbreiten und Mindesthöhen einhalten, und Mindestbewegungsflächen neben Betten, vor Kücheneinrichtungen oder vor Möbeln werden vorgeschrieben. Sanitärräume müssen mit einem barrierefreien Duschplatz und ausreichenden Bewegungsflächen vor WC und Waschbecken geschaffen werden, und das Öffnen von Fenstern und Türen muss mit geringem Kraftaufwand möglich sein. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Anforderungen, die bei der Planung und Ausführung von den Architekten beachtet und von der Bauaufsicht geprüft werden müssen.

Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden
Die neue Landesbauordnung regelt unter anderem, dass öffentliche Gebäude "im erforderlichen Umfang" barrierefrei sein müssen. Barrierefreies Bauen beinhaltet dabei nicht nur Bauen für Rollstuhlfahrer, sondern für alle Menschen mit motorischen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen (Seh- und Hörbehinderte). Der Fachbereich Gebäudewirtschaft plant bei Neubauten überall eine vollständige Barrierefreiheit. Daneben wird die Umsetzung der Barrierefreiheit ebenso für Sanierungsvorhaben angestrebt, wenn dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. In Opladen und Quettingen wurden und werden derzeit verschiedene Gebäude barrierefrei errichtet. Angefangen beim bereits fertiggestellten Mädchentreff MaBuKa, über die im Bau befindliche Katholische Hauptschule "Im Hederichsfeld", diverse Umbaumaßnahmen am Landrat-Lucas-Gymnasium und den geplanten Anbau in der Don-Bosco-Schule, bis hin zur Sekundarschule an der Neukronenberger Straße. Bei der Sekundarschule handelt es sich um eine inklusive Ganztagsschule. Da der gesamte Schulkomplex aus mehreren Baukörpern barrierefrei erreichbar sein sollte, wurden im Jahr 2017 drei Aufzüge gebaut. Außerdem wurden bereits barrierefreie WCs geschaffen, ein weiteres barrierefreies Pausen-WC wird im kommenden Jahr noch folgen. Es wurde bereits ein Pflegeraum für Körperbehinderte realisiert, Differenzierungsräume für den inklusiven Unterricht folgen noch. In allen Klassenräumen wurden Akustikdecken mit geringer Nachhallzeit eingebaut, ergänzt von zusätzlichen Wandabsorbern, die die Raumakustik in Räumen, in denen hörgeschädigte Kinder unterrichtet werden, noch weiter verbessern. Auch die 2017 errichtete Mensa hat eine hochschallabsorbierende Akustikdecke erhalten. Dort wurde eine Induktionsschleife eingebaut, um Audiosignale für Schwerhörige zugänglich machen zu können.

Barrierefreiheit auf öffentlichen Spielplätzen
Barrierefreiheit ist auch bei allen Planungen des Fachbereichs Stadtgrün eines der zentralen Elemente. Zwar ist das Ziel der Gestaltung von Spielplätzen im Allgemeinen und von "Spielplätzen für Alle" im Besonderen die Schaffung von Freiräumen mit hohem Spiel-, Abenteuer- und Kommunikationswert. Barrierefreie Gestaltung als integrativer Bestandteil dieser Zielsetzung steht dazu jedoch nicht in Widerspruch. Denn aufgrund der barrierefreien Gestaltung soll nicht jedes Risiko und jegliche Herausforderung vermieden werden. Vielmehr sollen dadurch Spielplätze für alle Menschen nutzbar gemacht werden.

Barrierefreiheit im Rahmen des Mobilitätskonzeptes
Ein wichtiger Bestandteil des Mobilitätskonzepts Leverkusen 2030+ ist die Erarbeitung eines mobilitätsbezogenen Stärken-Schwächen-Profils zur Barrierefreiheit. Im Fokus steht dabei insbesondere die Fußgängerfreundlichkeit. Einige Stadtteile in Leverkusen sind bereits fußgängerfreundlich gestaltet, beispielsweise in Bereichen von Fußgängerzonen. Teilweise weist aber schon das direkte Umfeld der Fußgängerzonen Optimierungspotenziale auf. So sind viele Straßenräume, auch in Stadtteilzentren, derzeit noch autogeprägt – etwa durch zu breite Fahrbahnen oder einen hohen Parkdruck. Das schränkt die Attraktivität für Fußgänger ein. Aber auch lange Wartezeiten an Ampeln, fehlende Querungsmöglichkeiten und Bordsteinabsenkungen wirken der Fußgängerfreundlichkeit entgegen. Im Zwischenbericht zum Mobilitätskonzept 2030+ wurden daher verschiedene Handlungsfelder aufgezeigt. Dazu gehört, das Fußverkehrsnetz zu definieren und zu optimieren, die Attraktivität der Stadtteile durch kurze Wege zu steigern, Fußgängerwege von Konflikten mit dem Radverkehr und parkenden Autos zu befreien sowie die Trennwirkungen von Straßen und Schienentrassen zu mindern, indem für Querungshilfen gesorgt und Barrierefreiheit geschaffen wird.

Barrierefreiheit im Verkehrsraum und im ÖPNV
Durch den Wegfall von Barrieren in der Verkehrsraumgestaltung soll die Teilhabe am öffentlichen Leben und eine selbstbestimmte Mobilität erreicht werden. Mobilitätsbehinderte Menschen haben abhängig davon, ob sie motorische, visuelle, auditive und kognitive Einschränkungen haben, ganz unterschiedliche Anforderungen an den Verkehrsraum. Daher soll die Gestaltung nach dem Prinzip "Design für alle" erfolgen. Dies kommt auch Menschen mit Gepäck, Kinderwagen, Rollatoren oder auch Kindern, älteren oder sprachunkundigen Menschen zugute. Der ÖPNV ist ein wichtiger Bestandteil der Mobilität. Auch hier wird die Barrierefreiheit für alle gefordert und zunehmend umgesetzt. Dies wird u.a. durch Niederflurbusse mit abgesenkten Einstiegen oder auch Bus-Kapsteine in den Haltestellenbereichen mit erhöhtem Auftritt (18 cm statt normalerweise 12 cm) erreicht. Barrieren reduzieren auch akustische Signalgeber wie z.B. sogenannte "Text to Speech" Funktionen. Dahinter verbirgt sich eine Sprachansage, die den Inhalt der Dynamischen Fahrgastanzeiger an Haltestellen wiedergibt. Sie sind für sehbehinderte Menschen eine wertvolle Unterstützung in ihrer Mobilität. Genauso werden taktile Element in Form von Rippen- oder Noppenplatten für unterschiedliche Anwendungsbereiche verwendet. Rippen sollen überwiegend leiten und sind mit dem Langstock von Sehbehinderten ertastbar. Noppenplatten sollen Aufmerksamkeit erregen und sind meist als Abzweigfeld, Aufmerksamkeitsfeld oder Sperrfeld zu finden. Nicht zuletzt müssen auch die Umgebung bzw. der Zugang zu den Haltestellen in die Betrachtung einbezogen werden, so sollten etwa sichere Überquerungsmöglichkeiten in der Nähe vorhanden sein. Rampen sollen ein Gefälle von 3 Prozent nicht überschreiten.

Barrierefreiheit für das Hochwasser
Auch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen sorgen beispielsweise beim Bau von Straßen, Brücken und Treppen für Barrierefreiheit, indem diese mit entsprechenden Rampen versehen werden. Daneben kümmern sich die TBL unter anderem aber auch um die Deiche an der Wupper, die nordwestlich von Opladen die Wupper auch bei Hochwasser in ihrem Bett halten. Es gibt allerdings Bestrebungen, diese Deiche aufzugeben und an ein paar Stellen zu öffnen. Dem Hochwasser soll wieder mehr Raum gegeben werden, damit es sich dort barrierefrei ausbreiten kann, wo die Schäden gering sind, um die Gefährlichkeit an anderen Stellen zu mindern. Nebenher würde ein Teil der Wasserfluten in der großen Fläche versickern und so zur Anreicherung des Grundwassers beitragen. Der Norddeich schützt im Wesentlichen landwirtschaftliche Fläche. Tatsächlich würde eine Überflutung der Flächen hinter dem Deich aber auch ohne diesen nur alle zwei Jahre erfolgen. Die Überflutungen würden in der Regel auch nur sehr kurz andauern, da nur die Spitze der Hochwasserwelle das Ufer übertreten kann. Die Wiederzuführung würde unterhalb des Wehres am Mühlengraben der Wupper erfolgen. Dort ist der Wasserspiegel bereits deutlich tiefer.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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