Bayer-Aufsichtsrat steht geschlossen hinter dem Vorstand

Nach Nicht-Entlastung des Vorstands durch die Hauptversammlung

Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 27.04.2019 // Quelle: Bayer AG

Die Hauptversammlung der Bayer AG hat am Freitagabend bei allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit die Vorschläge der Verwaltung angenommen, jedoch nur mit 44,5 Prozent der abgegebenen Stimmen für die Entlastung des Vorstands votiert. Die Nichtentlastung hat jedoch keine rechtlichen Auswirkungen auf die Mandate der Mitglieder des Vorstands. Für die Entlastung des Aufsichtsrats stimmten 66,4 Prozent.

Noch am Abend kam der Aufsichtsrat kurzfristig zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, bei der dem Vorstand einstimmig das Vertrauen ausgesprochen und der Strategie des Unternehmens erneut ausdrücklich zugestimmt wurde. „Wir nehmen das Abstimmungsergebnis der Hauptversammlung sehr ernst“, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Wenning. „Gleichzeitig steht der Bayer-Aufsichtsrat geschlossen hinter dem Vorstand“, betonte er.

„Das heutige Abstimmungsergebnis zeigt allerdings, dass die Hauptversammlung ein deutliches Signal an den Vorstand senden wollte, die Stärken der Bayer AG künftig wieder deutlicher zur Geltung zu bringen“, sagte Wenning weiter, wobei indes selbst in einigen der kritischen Diskussionsbeiträge während der Hauptversammlung der Vorstand unterstützt wurde. „Der Aufsichtsrat wird dieses Votum zum Anlass nehmen, den Bayer-Vorstand dabei zu unterstützen, das Vertrauen der Aktionäre und weiterer Stakeholder in das Unternehmen und seine Strategie schnellstmöglich und vollständig wieder zurückzugewinnen. Höchste Priorität haben dabei die entschiedene und erfolgreiche Verteidigung in den anstehenden Berufungsverfahren und Gerichtsverhandlungen zu Glyphosat sowie das Erreichen der anspruchsvollen operativen Wachstums- und Renditeziele, die der Vorstand im Dezember vergangenen Jahres kommuniziert hatte.“ Der Aufsichtsrat wird sich daher in den kommenden Wochen weiter intensiv mit den Ergebnissen und den Diskussionen während der Hauptversammlung beschäftigen.

Auch der Aufsichtsrat werde sich unvermindert um das Vertrauen aller Aktionäre bemühen, sagte Wenning und äußerte Verständnis für deren Enttäuschung über den Kursverlauf der Bayer-Aktie seit dem ersten Glyphosat-Urteil im August 2018. Seitdem laste die Rechtsunsicherheit auf dem Aktienkurs. Eine Reihe von Aktionären stellte die Frage, ob der Vorstand bei der Untersuchung der Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Glyphosat seinen Sorgfaltspflichten gerecht wurde. „Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass dies der Fall ist“, sagte Wenning. Das belegen auch zwei Gutachten, die der Bayer-Aufsichtsrat eingeholt hat. Zusammenfassend kommen beide Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Mitglieder des Vorstands sowohl beim Abschluss der Übernahmevereinbarung mit Monsanto als auch beim Vollzug der Übernahme ihre rechtlichen Pflichten in jeder Hinsicht eingehalten haben.

Im Übrigen wurde der Sonderprüfungsantrag eines Aktionärs, der sich auf die Frage richtete, ob Vorstand und Aufsichtsrat seit dem Beginn des Geschäftsjahrs 2018 im Hinblick auf den Rechtskomplex Glyphosat pflichtgemäß gehandelt haben, durch die Hauptversammlung mit einer klaren Mehrheit von 74,3 Prozent abgelehnt.


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