Afrikanische Schweinepest: Städte und Gemeinden bereiten sich vor


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 13.03.2019 // Quelle: Stadtverwaltung

Im September letzten Jahres gelangte der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Belgien. Damit ist die Gefahr, dass die Seuche auch in Deutschland ausbricht, noch einmal näher gerückt. Auf Aufforderung des LANUV waren deshalb die Veterinärämter der kreisfreien Städte und Kreise in NRW im Februar und März aufgefordert, diesen Ernstfall zu üben, so auch die Stadt Leverkusen. Denn wenn ein Wildschwein positiv getestet wird, sind sofort strenge Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, damit sich der Erreger nicht weiter ausbreitet. Noch aber ist Zeit, sich um Vorsorgemaßnahmen zu kümmern.
"Der Ausbruch in Belgien zeigt deutlich, dass das Virus importiert worden sein muss, also nicht durch Wanderungsbewegungen der Wildschweine von Osteuropa dorthin gelangt sein kann, denn dazwischen liegt zum Beispiel Deutschland auf der Landkarte", sagt Amtstierarzt Dr. Kurt Molitor, "und wir sind bislang verschont geblieben." Umso wichtiger sei es daher, noch einmal eindringlich darauf hinzuweisen, wie die Unachtsamkeit von Menschen zu einem Einschleppen der Schweinepest führen kann. "Gerade angesichts der wahrscheinlich bald beginnenden Grillsaison wollen wir dringend darauf hinweisen, Fleisch und Fleischprodukte auf keinen Fall achtlos in der Gegend zu entsorgen", ergänzt Umweltdezernent Alexander Lünenbach, "denn Schweinefleisch kann den Erreger in sich tragen."
Zwar ist der Import von Fleisch- und Wurstwaren aus den Gebieten verboten, in denen Wild- und Hausschweine erkrankt sind. Das Virus der ASP ist jedoch sehr widerstandsfähig. Es überlebt in frischem, gefrorenen, gepökelten und geräuchertem Fleisch sowie in Wurstwaren.
Wenn die Afrikanische Schweinepest ausbricht, ist sofort ein Krisenszenario gegeben, denn ein nachgewiesenes Virus hat erhebliche Auswirkungen auf alle bundesdeutschen Schweinehaltungen. Auch das wurde auf der gemeinsamen Übung von Stadt, Kreisjägerschaft, Landwirten, Feuerwehr und Polizei noch einmal vor Augen geführt: In einem gefährdeten Gebiet mit ca. drei Kilometern Radius dürften alle Hausschweine für sechs Monate weder in einen Betrieb hinein- noch aus einem Betrieb herausgebracht werden. Für ganz Deutschland würden Exportbeschränkungen gelten. Der wirtschaftliche Schaden ginge nach Schätzungen des Deutschen Bauernverbandes in die Milliarden und würde die Existenz zahlreicher Betriebe bedrohen. Es würde außerdem ein gravierendes Tierschutzproblem entstehen, da die Schweine nicht mehr vermarktet werden könnten, der Platz in den Stallungen aber für die weiter wachsenden Ferkel und Schlachtschweine nicht immer vorhanden wäre.
Nicht nur in Leverkusen, sondern auch in den benachbarten Kreisen gibt es Schweinehaltungen, die betroffen wären, da die als "gefährdetes Gebiet" ausgewiesene Fläche die Stadtgrenze überschreiten könnte. Bricht die Seuche in einer Schweinehaltung aus, gilt darüber hinaus ein Umkreis mit ca. zehn Kilometern Radius um den Betrieb als Beobachtungsgebiet (bzw. Pufferzone).
Sollte ein Wildschweinkadaver mit dem ASP–Virus im Stadtgebiet gefunden werden, wird um die Fundstelle zunächst ein Kerngebiet ausgewiesen, das niemand mehr betreten darf. Es wird dann nach allen Wildschweinkadavern abgesucht und danach müssen in diesem Gebiet alle Wildschweine erlegt werden. Allein für die Absperrung und Überwachung dieser Zone sind so viele Ressourcen nötig, dass der Krisenfall offiziell ausgelöst werden muss, um logistische Unterstützung von Land und Bund zu bekommen. Außerdem kommt die im vergangenen Jahr aus dem Rheinischem Landwirtschafts-Verband, dem Landesjagdverband NRW und anderen Organisationen gegründete Wildtier-Seuchen-Vorsorge-Gesellschaft ins Spiel. Das Land finanziert deren Basisausstattung mit Materialien sowie Gerätschaften und über eine Laufzeit von fünf Jahren auch das Personal mit fünf Millionen Euro.
"Der Jägerschaft kommt bei der Bekämpfung der Schweinepest eine entscheidende Rolle zu", betont Amtstierarzt Molitor, "denn in der Regel sind die Jäger am ehesten vor Ort und können Angaben zum Fundort und zu Wildtierbewegungen vor Ort machen. Sie haben sich bereit erklärt, die Amtstierärzte bei der sachgerechten Sicherstellung und Beprobung von toten Wildschweinen zu unterstützen." Die Mitglieder der Kreisjägerschaft wurden mit Einmalschutzkleidung, Probenentnahmeutensilien und entsprechenden Säcken zum Tiertransport ausgestattet. Privatleute, die ein verendetes Wildschwein finden, sollten sich dem Kadaver nicht nähern und auch Hunde bei Fuß halten, denn die Viren können auch schon im Boden vorhanden sein und sich durch kontaminierte Schuhe, resp. Pfoten weiterverbreiten. Die Fundstelle sollte beim Veterinäramt (0214/406-3901) oder beim zuständigen Jäger gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt die Feuerwehr (0214/75050) die Meldung entgegen und leitet sie an den Amtstierarzt weiter. Das ASP-Virus ist nur für Haus- und Wildschweine gefährlich, Menschen können sich nicht anstecken, aber Überträger sein. Ebenso wenig können sich Hunde oder andere Tiere anstecken, aber auch sie können das gefährliche Virus auch indirekt auf Schweine und Wildschweine übertragen.

Weiterführende Informationen (auch ein Video über die Verbreitungswege des ASP-Virus seit 2007) auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/

bzw. hier: https://ec.europa.eu/food/animals/animal-diseases/control-measures/asf_en


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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