Stadtelternrat: Entscheidung zur Erhöhung der U3-Betreuungsquote setzt richtiges Signal


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 10.11.2018 // Quelle: Stadtelternrat

Auf der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 08.11.2018 haben die Ausschussmitglieder für den von der CDU eingebrachten und vom Stadtelternrat (SER) um die Bedarfsermittlung ergänzten Antrag zur Erhöhung der U3-Betreuungsquote von 42 auf 60 Prozent gestimmt. Diese Zustimmung sieht der Stadtelternrat als richtiges Signal, den tatsächlichen Betreuungsbedarf in Leverkusen langfristig besser planen zu können und daraufhin ein bedarfsgerechtes Platzangebot zu schaffen.

"Der CDU-Antrag ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er nicht die endgültige Lösung des Themas "Betreuungsquote" sein kann. In § 80 SGB VIII ist sehr genau definiert, was die Jugendhilfeplanung beinhalten muss und wie eine Betreuungsquote ermittelt werden sollte. Daher war die Ergänzung um die tatsächliche genaue Bedarfsermittlung notwendig", so Irina Prüm, die als beratendes Mitglied an der SItzung teilnahm. "Wir freuen uns, dass die Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschuss das Problem erkannt haben und mit ihrer Entscheidung ein Zeichen setzen." Mit dem Beschluss wird ab sofort wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe der konkrete Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten jährlich ermittelt und zusammen mit einer darauf basierenden Prognose für den Zeitraum der nächsten drei Jahre dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

Neben dem Ergänzungsantrag des SER wurde zuvor von den Grünen der Vorschlag eines Beschlusses im Unterausschuss vorgelegt, den Betreuungsbedarf von den Trägern in der AG 78 Kindertageseinrichtungen bearbeiten zu lassen. Aus Sicht des SER würde dies lediglich den Prozess verlängern. "Es ist längst überfällig, dass der Betreuungsbedarf vom öffentlichen Träger transparent ermittelt wird. Dieser hat die Erfüllung des rechtlichen Anspruchs auf Betreuung zu gewährleisten", begründet Prüm die Zusammenhänge. In der Auswertung „Kindertagesbetreuung Kompakt, Ausbaustand und Bedarf" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lag der Bedarf für Einjährige im Jahr 2017 bereits bei 59,5% und für Zweijährige bei 75,3%. Im Mittel entspricht dies einer Betreuungsquote von 67,4 % für U3-Kinder.

Im Jugendhilfeausschuss wurde außerdem das Verfahren zu den Aufnahmekriterien in städtischen Kitas ausgiebig diskutiert. Das Ausschussmitglied des SERs empfiehlt, das Verfahren aus Gründen des Datenschutzes von teilweise sehr persönlichen Daten nicht in der vorgelegten Form durchzuführen. In der Diskussion wurden außerdem die Vergabekriterien grundsätzlich in Frage gestellt, da sie nicht priorisiert oder bepunktet werden, wie es vom LVR für eine Rechtssicherheit empfohlen wird.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.676

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtelternrat"

Weitere Meldungen