Patientenverfügung – selbstbestimmt vorsorgen in Gesundheitsfragen

Patientenseminar im Klinikum Leverkusen – die Teilnahme ist kostenlos

Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 04.05.2018 // Quelle: Klinikum

Jeder zweite Patient sorgt nicht vor – das ist die Quintessenz einer Untersuchung, die im Jahr 2017 im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf durchgeführt wurde. 51 % der befragten Patienten verfügten über eine Vorsorgevollmacht und / oder eine Patientenverfügung. Von den 49 %, die keines der beiden Dokumente verfasst hatten, hatten sich 39% noch nie mit der Thematik beschäftigt – und diese Untersuchung schloss nur Patienten mit ein, die sich aktuell auf einer Intensivstation befanden.

Dabei ist es wichtig, sich diesem Thema frühzeitig zu widmen. „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten keine Ängste auslösen, sondern vielmehr als Chance betrachtet werden“, sagt Dr. Jan Hirsch, Oberarzt in der Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin am Klinikum Leverkusen. Denn beide Dokumente dienen der Selbstbestimmung des Patienten, wenn dieser nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern. Sie können beispielsweise zum Inhalt haben, welche Therapien vom Patienten explizit gewünscht sind und welche therapeutischen Optionen er ablehnt. Des Weiteren legt die Vorsorgevollmacht eine Bezugsperson fest, die den Patienten gut kennt und seine Wünsche, seine Werte und seine Einstellung zum Leben – und vielleicht auch zum Sterben – besser vertreten kann als jeder behandelnde Arzt oder ein gesetzlich bestimmter Betreuer.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen helfen aber nicht nur den Patienten, sondern auch den behandelnden Ärzten. „Der Patientenwille bestimmt unsere Arbeit ganz wesentlich“, sagt Dr. Hirsch und betont: „Diesen zu respektieren, ist für die behandelnden Ärzte nur dann möglich, wenn er auch kundgetan wird.“

Dr. Jan Hirsch ist aktives Mitglied der Kampagne „Zurück ins Leben“ des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (www.zurueck-ins-leben.de) . Ziel der Kampagne ist die Fokussierung auf den individuellen Menschen, auch und im Besonderen in der intensivmedizinischen Behandlung: weg von der reinen und oftmals beängstigenden „Gerätemedizin“, hin zur Zuwendung im Umgang mit dem Patienten und seinen Angehörigen.

Wann gilt eine Patientenverfügung? Wer darf mich im Falle des Falles eigentlich vertreten? „Bisher haben viele Patienten noch deutlich mehr Fragen als Antworten, wenn es um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geht“, weiß Dr. Hirsch aus Erfahrung. Deshalb bietet die Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin jetzt zum zweiten Mal eine Informationsveranstaltung dazu an. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Teilnahme ist kostenlos.

Patientenverfügung - Selbstbestimmt vorsorgen in Gesundheitsfragen
Patientenseminar und Diskussionsrunde
Mittwoch, 09.05.2018 | 17:00 - 19:00 Uhr
Ort: Am Gesundheitspark 11, 51375 Leverkusen; Hörsaal im Geb. 1.A, Untergeschoss


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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