Stadt sucht Haupt- und Hilfsschöffen


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 09.01.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

Für das Schöffengericht des Amtsgerichts Leverkusen und die Strafkammern des Landgerichts Köln muss die Stadt Leverkusen für die Wahlperiode 01.01.2019 – 31.12.2023 eine Vorschlagsliste aufstellen und mindestens 160 Hauptschöffen/Hilfsschöffen benennen, von denen dann 74 zu Schöffen/Hilfsschöffen gewählt werden.

Als Laien sollen sie sich im Schnitt in 12 Verhandlungen jährlich um strafrechtliche Delikte kümmern und in die Entscheidung "Volkes Stimme" einbringen. Eine besondere Vorbildung ist nicht erforderlich.

Wesentliche Voraussetzungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste:
Das Schöffenamt kann nur von deutschen Staatsbürgerinnen und deutschen Staatsbürgern versehen werden. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss in Leverkusen den Wohnsitz haben. Das Mindestalter für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beträgt 25 Jahre. Das Höchstalter liegt bei 70 Jahren.

Wer an einer solchen Aufgabe interessiert ist, sollte sich bis 31.03.2018 beim Fachbereich Recht und Ordnung, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen telefonisch oder per E-Mail melden und ein Antragsformular anfordern. Dem Antragsformular ist ein Begleitschreiben beigefügt, aus dem wichtige Informationen zu entnehmen sind.

Zuständige Ansprechpartner sind:
Herr Gerd Dreier, Tel. 0214-406-3010, E-Mail: Gerd.Dreier@Stadt.Leverkusen.de
Herr Roland Rütter, Tel. 0214-406-3011, E-Mail: Roland.Ruetter@Stadt.Leverkusen.de .

Antragsunterlagen können auch im Internet über die städtische Homepage angefordert werden: http://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB30/Schoeffenwahl.php


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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