Bundesverwaltungsgericht: Urteil zum Neubau der A1-Rheinbrücke Leverkusen am 11. Oktober


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 28.09.2017 // Quelle: Straßen.NRW

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in den vergangenen zwei Tagen (Dienstag/Mittwoch; 26.9./27.9.) die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen verhandelt. Die Bezirksregierung Köln und Straßen.NRW hatten in Leipzig noch einmal die Chance, die detaillierten Planungen und Prüfungen zum rechtmäßigen Neubau der Rheinbrücke darzulegen. Das abschließende Urteil wurde jetzt für den 11. Oktober vormittags (10 Uhr) angekündigt. Eine Klage wurde während des Verfahrens in Leipzig ausgeräumt, zwei weitere Klagen sind noch anhängig.

Sofern durch das Gericht der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln bestätigt wird, könnte Straßen.NRW noch in diesem Jahr mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens beginnen. Die eigentlichen Arbeiten für die neue Rheinbrücke würden im Frühjahr nächsten Jahres starten.

Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses ist neben dem Neubau der Rheinbrücke der Ausbau der A1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West auf vier Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Weiterhin sind umfangreiche Umbauten in der Anschlussstelle Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West vorgesehen. Damit verbunden sind auch Eingriffe in die "Altablagerung Dhünnaue" in Leverkusen. Straßen.NRW hat der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde für diese Eingriffe ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorgelegt.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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