Geflügelpest bei Wildvögeln: Aufstallungspflicht gilt im gesamten Stadtgebiet


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 23.12.2016 // Quelle: Stadtverwaltung

Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 in Nutztierbeständen in NRW hat das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium per Erlass die flächendeckende Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet. In Leverkusen war bisher nur das Risikogebiet am Rheinufer betroffen.

Unter „Aufstallung“ ist eine geschlossene Stallhaltung oder - wenn dies z.B. aus Tierschutzgründen nicht möglich ist - eine Haltung unter einem nach oben und seitlich geschlossenem Unterstand zu verstehen. Nach amtlicher Kenntnis sind stadtweit insgesamt 213 Betriebe betroffen, davon sind der größte Teil Hobbyhaltungen.

Beim Auftreten von vermehrten Todesfällen in Geflügelhaltungen muss das Veterinäramt unverzüglich informiert werden. Aktuell ist noch kein Fall von Vogelgrippe im Stadtgebiet Leverkusen aufgetreten.

Spaziergänger, die tote Wildvögel finden, insbesondere Greifvögel und Wassergeflügel, sollten diese nicht anfassen, sondern sich umgehend an das Veterinäramt wenden (unter Tel. 0214 / 406 3901 oder per Mail: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de) und den Fund dort melden.

Weitere Informationen im Internet: http://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB39/Tierseuchen_bekaempfen.php


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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